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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0099
fenbar ein Durcheinander, das den Aufsichtsbeamten die Haare zu An den Grenzen
Berge treiben mußte. Sicher ist nur, daß die Sparkasse dieses Ge- der Le^ltät
schäft mit den beantragten Höchstgrenzen bereits seit geraumer
Zeit betrieben hatte, ohne lange nach der Erlaubnis zu fragen. Nur
so jedenfalls kann man es deuten, wenn sich die Herren von der Be-
urbarungskommission „der zuversichtlichen Erwartung hingeben,
daß die neue zu ergehende Bestimmung nicht rückwirkend seye
und erst mit Bestättigung des neuen Statuts in Kraft treten können
, weil sonst ein größerer Theil unserer Mitbürger hierdurch
in Verlegenheit gesetzt wird und ein solches Verfahren von sehr
nachtheiligem Einfluß auf die Casse seyn möchte"22.

Leider ist nichts über die genaue Höhe einzelner Obligationen
bekannt. Mit Sicherheit dürfen wir jedoch aus dem obigen Zitat
schließen, daß ,,ein größerer Theil" von ihnen den 3000 fl. nahe
kam. Allerdings dürften andere auch auf wesentlich geringere Beträge
gelautet haben, denn es läßt sich errechnen, daß ihr Durchschnitt
nur 401,6 fl. betrug23.

Aus diesem ganzen Kuddelmuddel geht nur eines zweifelsfrei
hervor: Die Freiburger Sparkasse hatte um 1840 im Einlagengeschäft
bereits einen Entwicklungsgrad erreicht, den die Sparkassen
in ihrer Gesamtheit erst viele Jahre später einholen sollten. Bedenkt
man, daß auch das Aktivgeschäft bereits von den Gründungs jähren
an durch eine beträchtliche und nicht alltägliche Vielfalt gekennzeichnet
war, so müssen wir zumindest in einem Punkt der Auf
Sichtsbehörde recht geben: Das sah einer Bank sehr ähnlich! Zumindest
so einer wie die kleinen Freiburger Lokalbankgeschäfte!


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