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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0108
Summe von 1000 fl. bestimmt. Was die Erhöhung bis zu fl.
3000 betrifft, so war die nur für außerordentliche Fälle und
namentlich fürsolche, wie wirsie in unserem Bericht vom 22.
Sparkasse auch für besser ju|y 1842 bezeichnet, vorbehalten. Diesen vorgedachten

Bemittelte notig pänen reihen wir nun noch den vorgedachten Grund, daß

auch selbst für besser Bemittelte, Gebrechliche, Schreibensund
Gesetzes Unkundige die Spar Casse eine Wohlthat wird,
wenn sie ihre größeren Ersparnisse dieser Casse, wo sie (im
Fall der Noth vom Capital erhalten und) ihre Zinsen auf den
Tag beziehen können und überdies ihr Capital in jeder Beziehung
sicher gestellt wissen, übergeben können.

Was die weiters angeführten Bedenklichkeiten in Beziehung
auf die Beamten und allenfalsige Verluste anbetreffen,
so glauben wir dieser wegen die hohe Regierung in vollem
Maas beruhigen zu können, wenn wir die Versicherung
geben, daß hierwegen gewiß von Seiten der Commission die
höchste Wachsamkeit obwaltet.
Unter solchem Umstand halten wir uns sogar verpflichtet,

Maximaleinlage <jer hohen Regierung diesen Punkt nochmals zur geneigten
wenigstens2000fi ßerathung vorlegen zu müssen und bitten zugleich, wenn

nicht gerade dem früheren Antrag willfahrt werden könne,
doch wenigstens die Bewilligung auf fl. 2000 in der Art er-
theilen zu wollen, daß in dem Statut selbst die Annahme nur
bisfl. 1000 als Maximum angeführt werden solle und wegen
der weiteren fl. 1000 der Sparcommission eine Separat Erlaubnis
von der hohen Regierung ertheilt werden möge. In
allen Fällen müssen wir jedoch aus den in unserem Bericht
vom 25. July 1842 angeführten Gründen uns der zuversichtlichen
Erwartung hingeben, daß die neue zu ergehende Bestimmung
nicht rückwirkend seye und erst mit Bestättigung
des neuen Statuts in Kraft treten können, weil sonst ein größerer
Theil unserer Mitbürger hierdurch in Verlegenheit gesetzt
wird und ein solches Verfahren von sehr nachtheiligem
Einfluß auf die Casse seyn möchte.

Wenn die hohe Regierung diese unsere Ansichten einer
nochmaligen geneigten Berathung unterzieht, so glauben
wir die Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß unserm frühern
Antrag jedoch in der veränderten Form entsprochen und
die Bewilligung zur Annahme von Geldern bis auf fl. 3000 ertheilt
werden mögte.

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