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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0113
Regeln mit Ausnahmen

Warum gerade die Freiburger Sparkasse sich so ausgesprochen frühreif
zeigte, wissen wir bereits. Ihre Symbiose mit der Beurbarungs-
gesellschaft, in den Händen von Leuten, die mit Geld umgehen
konnten und wußten, wie man mehr daraus machte, brachte sie auf
diesen besonderen Entwicklungsweg, der der Aufsichtsbehörde so
sehr mißfiel. Daß diese mit ihrer Konzeption der einzigen, wahren
und echten Sparkasse auf die Dauer nicht recht behalten hat,
wissen wir ebenso. Die kommenden Jahrzehnte sollten diese Ideen
zur Absurdität werden lassen, sosehr sie auch mit geradezu dogmatischem
Gültigkeitsanspruch vertreten wurden. Immerhin
wollen wir keineswegs übereilt urteilen und den Beamten im Karlsruher
Innenministerium ebenso wie ihren Untergebenen gerne unterstellen
, daß ihre Hartnäckigkeit gute Gründe hatte, zumindest
wenn man die Gesamtheit der damaligen Sparkassen Badens berücksichtigt
. Auf der einen Seite gibt es nämlich die generellen
Normen des Staates, die von seinen generellen Interessen diktiert
werden. Ihnen stehen gegenüber die individuellen Entwicklungsfaktoren
, die an einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Situation
eine Sparkasse entstehen ließen und zu einer historischen Individualität
formten. Beides, die generelle Norm und das einzelne,
individuelle Institut, kann übereinstimmen, und zwar um so mehr,
je stärker die Norm - die staatlichen Gesetze und Verfügungen -
dieses von seinen Anfängen an geprägt haben. Wenn z. B. in Bayern
um 1830 auf staatliche Initiative hin Sparkassen geradezu serienmäßig
gegründet werden, so ist es nicht überraschend, daß diese
alle sich gleichen. Anders sieht es dagegen aus, wenn örtliche Impulse
zu einer Zeit eine Sparkasse entstehen lassen, in der das Land
gerade erst zwei Institute dieser Art besitzt und die Regierung noch
die Erfahrungen sammeln muß, aus denen generelle Richtlinien
hervorgehen können. Dann bietet sich individuellen Kräften ein
Entfaltungsspielraum mit Entwicklungsmöglichkeiten, die später
eine strenge Reglementierung von vornherein unterdrückte. In dem
Freiburger Satzungskonflikt nun schneiden sich diese beiden Linien
. Staatliche Norm und individuelle Entwicklung geraten in
Kollision, und dabei zeigt sich, wie unzulässig es ist, die Sparkassen
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle in ein Modell pressen
zu wollen und ihnen eine einheitliche Entstehungs- und Entwick-

Farbbild links:
Hof an der „Insel" mit dem
Buissonschen Haus. Die
Lederluke des ehemaligen
Gerberhauses diente dazu,
das gegerbte Leder in den
Trockenboden hinaufzuziehen
.

Generelle Norm und
individuelle Entwicklung

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