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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0128
vom zweiten Stockwerk aus ein gedeckter Gang ins Kloster hinüber
errichtet.

Nach Böcklins Tod (gest. 1588) ging das Haus an seine einzige
Tochter Anna, deren Gemahl, den kaiserlichen Feldhauptmann
Lazarus von Schwendi, und dessen Sohn, den durch seine
Stiftungen für die Stadt Freiburg bekannten Hans Wilhelm von
Schwendi, über, in dessen Familie es bis zu deren Aussterben verblieb
. Im Jahre 1775 besaß es der Graf Hannibal von Schauenburg,
der es 1779 an den Freiherrn Franz von Falkenstein, seinen
Schwiegersohn, vererbte. Unter dem Namen dieses Besitzers ist das
Erwerb durch die Stadt Haus heute noch bekannt. Später kam das Haus an Herrn Wein

händler Emil Pykrr, und von diesem erwarb es die Stadt im Jahre
1905."

Insbesondere und zunächst die städtische
Beurbarung

Selbständigkeit Eigenes Personal, eigene Räume, das bedeutete die Selbständigkeit
der Sparkasse? ^ 5parjcasse so sollte man meinen. In Wirklichkeit sah es anders

aus. Auch nach der organisatorischen Neugestaltung von 1862, der
Trennung von der Beurbarung, blieb die Sparkasse, was sie von
ihren Anfängen an war, eine unselbständige Anstalt der Beurba
rungsgesellschaft und der Stadt Freiburg. Diese Formulierung
täuscht allerdings eine Klarheit vor, die es keineswegs immer gegeben
hat, denn in den heißen Kämpfen zwischen der Beurbarung
und dem Gemeinderat in den dreißiger Jahren zeigte sich das Verhältnis
von Beurbarung und Gemeinderat als ziemlich unklar und
ist es wohl auch immer geblieben. Der mühsam zurechtgebastelte
Kompromiß der beiden widersprüchlichen Meinungen fand ja nie
die volle, endgültige Zustimmung aller streitenden Parteien, und so
blieb die rechtliche Stellung der Sparkasse in jener Zeit teilweise
ungeklärt. Klar war eigentlich nur ihr Verhältnis zur Beurbarung:
Sie gehörte zu ihr als eine unselbständige Institution. Wie sie zur
Gemeinde stand, blieb dagegen unentschieden, bis die Satzung von
1844 Klarheit schuf:

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