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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0142
5000 Mk. Selbst der junge Heidelberger Rechner mit gerade zwei
Dienstjahren hatte immerhin seine 4500 Mk, mußte davon aber
selbst seinen Gehilfen bezahlen, der ihn 1200 Mk kostete. Auch
dann blieb ihm aber immer noch mehr als dem Freiburger Dederer,
der 1884 ein Gehalt von 2800 Mk erreichte und obendrein 150 Mk
als „Rechnungsstellungsgebühr" und weitere 200 Mk als „Vergütung
für etwaige Kasseneinbuße" bezog, wodurch sein Gesamtein
kommen nach sieben Dienstjahren 3150 Mk erreichte. Das war
dann sogar der Sparkassenkommission zuwenig, und sie schloß
einen neuen Dienstvertrag ab, der dem Ersten Kassierer mit sofortiger
Wirkung ein Gesamteinkommen von 3400 Mk sicherte und
bis 1896 eine Steigerung auf maximal 4500 Mk in Aussicht stellte.
geringes Gebalt Zum Vergleich seien die Höchstgehälter einiger badischer

Staatsbeamter um 1900 angegeben: Präsident des Oberlandesgerichts
10000 Mk, Landgerichtsdirektor 6800 Mk, Amtsvorstand
5500 Mk17. Der Gehaltsmaßstab weist den Ersten Sparkassen-
Kassierer also etwa in die unteren Ränge der höheren Beamten ein.
Er unterschied sich von ihnen allerdings in einem wesentlichen
Punkt, denn er war nicht auf Lebenszeit bestellt. Der neue Dienstvertrag
von 1884 hatte Dederer ursprünglich dieses Privileg zugesichert
, wurde jedoch auf Einspruch der Stadtverordneten revidiert
und vereinbarte nunmehr eine beiderseitige halbjährige Kündi
gungsfrist. Die Arbeitsbedingungen waren im übrigen ziemlich
Arbeitszeit und Urlaub jiart: Selbstverständlich kannte man nur die 6-Tage-Woche, und

von Urlaub war eigentlich nur in Sonderfällen die Rede, es sei denn,
die Beamten ließen sich einen so schlauen Trick einfallen wie 1884.
Damals schrieben sie an die Sparkassenkommission18:

„Da die beiden Geschäftszimmer tapeziert, geweiselt und
gründlich gereinigt werden müssen, was immerhin eine Zeit von
8-10 Tagen in Anspruch nehmen wird, so geht unsere Bitte dahin,
die Sparcasse in ähnlicher Weise wie letztes Jahr für die Zeit vom
löten bis 27ten August d.J. zu schließen, und zwar aus dem
Grunde, weil die beiden Kassiere durch die Herabsetzung des Zins
fußes in diesem Jahre in ganz außerordentlicher Weise in Anspruch
genommen sind und keiner derselben die Geschäfte des anderen
besorgen könnte..."

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