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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0237
Tabellenanhang

Tab

. 1: Bevölkerung von Freiburg, Herdern und Wiehre im Jahre 1798

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1.1 Ubersicht

Häuser

Familien, christliche
Familien, jüdische

945
1621
0

Christen männl. Geschlechts

Geistliche 81

Adelige (einschl. d. Söhne) 88
Honoratiores (landesfürstliche, landschaftliche
, städtische und herrschaftliche

Beamte) (einschl. d. Söhne) 165
Bürger, die keine „Professionisten" sind

(einschl. d. Söhne) 487

Professionisten * (einschl. d. Söhne) 846

Partikular-Dienstboten 630

Behauste und unbehauste Untertanen** 584

Arme in Spitälern und Waisenhäusern 208

Gesamt

3089

* In der damals offensichtlich noch angewandten
österreichischen Terminologie ist dieser Begriff etwa
mit „Gewerbetreibender" gleichzusetzen.
Untertanen mit und ohne eigenen Haushalt.

1.2 Altersgliederung der männlichen
Bevölkerung

1. 12. Jahr

750

24%

13. 17. Jahr

136

4%

18. 40. Jahr





Verheiratet

630

20%

Ledig

520

17%

Über 40. Jahr





Verheiratet

484

16%

Ledig

569

18%

Gesamte männl. Bevölkerung

3089



Gesamte weibl. Bevölkerung

4378



Gesamtbevölkerung

7467



Verheiratet insgesamt

1114

36%

Ledige über 18 Jahre

1089

35%

1. 17. Jahr

886

29%

Aus diesen Zahlen sind einigeQuoten herauszustellen,
die zur Erfassung des gesellschaftlichen Wandels bedeutsam
sind:

Einschließlich der Söhne betrug der Anteil an der
männlichen Gesamtbevölkerung bei den

Adeligen 2,8%
Honoratiores 5,3%
Professionisten 27,4%

Die Anteile an der männlichen Gesamtbevölkerung betrugen
bei:

Partikular-Dienstboten 20,4%
Armen 6,7%

Tab. 2: Die Erwerbsstruktur um 1839



Familien bzw.
Haushalte

%

1. öffentlicher Dienst





1.1 Staat 350





1.2 Stadt 32

382

17,3

2. Geistliche

33

1.5

3. Gewerbetreibende

1051

47,6

(Selbst.)





4. Sonstige

740

33,5

Gesamt:

2206

99,9

Quelle: StdA Rep., C 1 Statistik 1, Seelen- und Viehbeschreibe
-, Aus- und Einwanderungstabellen.

Quelle: Errechnet nach Schreiber, S. 201 ff.
Erläuterungen:

Diese Zahlen beziehen sich auf die Haushalte und sind
dadurch zweifellos nicht in dem Maße aussagefähig,
wie man sich das wünschen müßte, da bei dieser Bezugsbasis
zwangsläufig nur der erwerbstätige Haushaltsvorstand
erfaßt wird, nicht aber die ebenfalls erwerbstätigen
, in demselben Haushalt lebenden Personen
. So fehlen z.B. die 1194 unverheirateten Gewerbegehilfen
, die an anderer Stelle erwähnt werden.
Eine streng nach dem Personalprinzip durchgeführte
Erfassung müßte jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit
ebenfalls Lücken offenlassen, da sie die im eigenen
Betrieb mithelfenden Familienangehörigen schwerlich
erfassen würde. Deren Bedeutung darf aber angesichts
der überwiegenden Kleinstbetriebe nicht gering veranschlagt
werden. Zahlen zur Erwerbsstruktur müssen
in dieser Zeit infolgedessen zwangsläufig mit Mängeln
behaftet bleiben.

233


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