http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0237
Tabellenanhang
Tab
. 1: Bevölkerung von Freiburg, Herdern und Wiehre im Jahre 1798
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1.1 Ubersicht
Häuser
Familien, christliche
Familien, jüdische
945
1621
0
Christen männl. Geschlechts
Geistliche 81
Adelige (einschl. d. Söhne) 88
Honoratiores (landesfürstliche, landschaftliche
, städtische und herrschaftliche
Beamte) (einschl. d. Söhne) 165
Bürger, die keine „Professionisten" sind
(einschl. d. Söhne) 487
Professionisten * (einschl. d. Söhne) 846
Partikular-Dienstboten 630
Behauste und unbehauste Untertanen** 584
Arme in Spitälern und Waisenhäusern 208
Gesamt
3089
* In der damals offensichtlich noch angewandten
österreichischen Terminologie ist dieser Begriff etwa
mit „Gewerbetreibender" gleichzusetzen.
Untertanen mit und ohne eigenen Haushalt.
1.2 Altersgliederung der männlichen
Bevölkerung
1. 12. Jahr
750
24%
13. 17. Jahr
136
4%
18. 40. Jahr
Verheiratet
630
20%
Ledig
520
17%
Über 40. Jahr
Verheiratet
484
16%
Ledig
569
18%
Gesamte männl. Bevölkerung
3089
Gesamte weibl. Bevölkerung
4378
Gesamtbevölkerung
7467
Verheiratet insgesamt
1114
36%
Ledige über 18 Jahre
1089
35%
1. 17. Jahr
886
29%
Aus diesen Zahlen sind einigeQuoten herauszustellen,
die zur Erfassung des gesellschaftlichen Wandels bedeutsam
sind:
Einschließlich der Söhne betrug der Anteil an der
männlichen Gesamtbevölkerung bei den
Adeligen 2,8%
Honoratiores 5,3%
Professionisten 27,4%
Die Anteile an der männlichen Gesamtbevölkerung betrugen
bei:
Partikular-Dienstboten 20,4%
Armen 6,7%
Tab. 2: Die Erwerbsstruktur um 1839
Familien bzw.
Haushalte
%
1. öffentlicher Dienst
1.1 Staat 350
1.2 Stadt 32
382
17,3
2. Geistliche
33
1.5
3. Gewerbetreibende
1051
47,6
(Selbst.)
4. Sonstige
740
33,5
Gesamt:
2206
99,9
Quelle: StdA Rep., C 1 Statistik 1, Seelen- und Viehbeschreibe
-, Aus- und Einwanderungstabellen.
Quelle: Errechnet nach Schreiber, S. 201 ff.
Erläuterungen:
Diese Zahlen beziehen sich auf die Haushalte und sind
dadurch zweifellos nicht in dem Maße aussagefähig,
wie man sich das wünschen müßte, da bei dieser Bezugsbasis
zwangsläufig nur der erwerbstätige Haushaltsvorstand
erfaßt wird, nicht aber die ebenfalls erwerbstätigen
, in demselben Haushalt lebenden Personen
. So fehlen z.B. die 1194 unverheirateten Gewerbegehilfen
, die an anderer Stelle erwähnt werden.
Eine streng nach dem Personalprinzip durchgeführte
Erfassung müßte jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit
ebenfalls Lücken offenlassen, da sie die im eigenen
Betrieb mithelfenden Familienangehörigen schwerlich
erfassen würde. Deren Bedeutung darf aber angesichts
der überwiegenden Kleinstbetriebe nicht gering veranschlagt
werden. Zahlen zur Erwerbsstruktur müssen
in dieser Zeit infolgedessen zwangsläufig mit Mängeln
behaftet bleiben.
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