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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0010
den Jahr wird indessen wieder nur 10 ß verzeichnet. Man wird nicht gleich auf
Steuerhinterziehung schließen wollen. Daß jemand zwar geerbt hat, die Erbschaft
jedoch noch nicht hat antreten können, wird nämlich an anderer Stelle deutlich
(Nr. 28/1543): Heinrich Horwerer aus der Metzgerzunft schuldet 1-4-0. Der Zusatz
mer 2 ß wurde durchgestrichen und um die Bemerkung ergänzt: datum 1-4-0,
sagt er hab das erb von wegen seins brüders noch nicht empfangen. Gleichzeitig
macht dieser Eintrag wahrscheinlich, daß die Steuerherren sich über die Vermögensverhältnisse
der Steuerpflichtigen informierten und diese gezielt auf etwaige
Veränderungen ansprachen.

Wie weit wurden die geforderten Steuern tatsächlich entrichtet? Wegen zahlreicher
Nachträge, Ergänzungen und Stundungen ist häufig nicht eindeutig zu entscheiden
, ob und welcher Steuerbetrag gezahlt wurde. In den langen Listen der
Steuerpflichtigen macht im allgemeinen ein g vor dem Namen deutlich, daß der
Betreffende gegeben, gezahlt, geleistet hat. Außer dieser Sigle begegnen im Falle
des Ausbleibens der Zahlung: vrlob (mit Einverständnis des Rates zeitweilig abwesend
); recessit (mit Erlaubnis des Rates fortgezogen); tod; fryg, frig (von der
Steuerleistung befreit). Erschwert wurde die Buchführung auch durch Ratenzahlungen
, etwa wenn eine Forderung in Höhe von 12 ß in vier Raten zu 3 ß beglichen
wurde.

Von bewußter Steuerhinterziehung grundsätzlich zahlungsfähiger Steuerschuldner
muß man die Unfähigkeit zur Zahlung von Steuern unterscheiden, bedingt
durch mangelndes Vermögen und/oder Not. Nach Ausweis der Steuerbücher haben
die Zünfte ihre Steuern vollständiger bezahlt als die Klöster, wie das Beispiel Nr.
54/1568 zeigen soll:

Ist in v. H.

Soll Ist vom Soll Ausstände



337- 3-6 1 219-16-11 66 117- 6-7

124- 9-0 62- 8- 0 50 62- 1-0

828-16-0 809-19- 0 98 18-17-0

Klöster, Gotteshäuser

Adel,Satzbürger

Zünfte

Innerhalb der Zünfte sind Mitglieder der Rebleutezunft oft mit ihren Abgaben
im Rückstand oder gar zahlungsunfähig. Daß auch die Stadt es mit der Begleichung
ihrer Schulden meist nicht eilig hatte, wird in den Gesamtrechnungen deutlich
: Forderungen und Schulden in Höhe von Tausenden von Pfund halten sich
über Jahrzehnte die Waage.17 Trotzdem wird man sagen dürfen, daß klösterliche
Gemeinschaften und adlige Satzbürger, die beide zum großen Teil auch auswärtigen
Besitz hatten, sich ungleich leichter als einzelne Zunftbürger der Erhebung von
Abgaben entziehen konnten. In den 80er Jahren hat die Gruppe der »Klöster und
Gotteshäuser« oft weit über 1000 lb Ausstände.

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