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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0017
allem von Witwen - zeigen. Nicht selten gibt sich die Stadt mit einem Teilbetrag
zufrieden, z. B. bei dem 1481 in der Zunft der Rebleute erwähnten Hanns Höltzly
mit einem Soll von 5 ß. Ein späterer Nachtrag präzisiert bettler, ein weiterer git
vjf dis Jar 2 ß. 1542 soll die Frau des Claus Yßling 8 ß geben; es heißt jedoch
datum 6 ß für als, der man ist von ir gloffen. In den 50er und 70er Jahren des 16.
Jahrhunderts wird die Not großer Teile der Bevölkerung offenkundig: Immer
wieder heißt es - vor allem bei Witwen der Rebleutezunft, aber auch bei Angehörigen
der Krämerzunft - um Gotteswillen nachgelassen, öfter noch datum mit dem
almusen. Offensichtlich waren die - durch hohe Preise für Brotgetreide35 - ins
Elend Gestürzten auf Almosen38 angewiesen, die dann gleich zum - wahrscheinlich
größten - Teil als Steuer einbehalten wurden. Daß die Frauen sich in besonders
ungünstiger Lage befanden, wird daran deutlich, daß die in späteren Jahren
in den jeweiligen Zünften separat ausgewiesenen Witwen37 besonders häufig einen
Nachlaß um Gotteswillen erhielten.

Zu den schillernden Begriffen gehört auch der der Armut. Wer ist arm? Wer gilt
als arm? Nach Untersuchung der Konstanzer Quellen kommt Kirchgässner zu dem
Ergebnis, daß eine Steuer von 3 ß d dort ein Vermögen von 100 lb hl (Heller) voraussetzte
(oder 70 rheinischen Gulden), so daß der haushaltsmäßige Terminus des
>Nicht-habens< eben bedeutete: Nichts haben, was der Steuerpflicht unterliegt?*
Eine endgültige Antwort für Freiburg kann vielleicht dann gegeben werden, wenn
die erhaltenen Quellen in ihrer ganzen Breite untersucht sind. Ich habe indessen
den Eindruck, daß die Steuer zumindest dann wirklich Mittellose, Arme traf,
wenn in Zeiten der Hungersnot vor zahlreichen Namen die Bemerkung Almosen
bzw. heldt™ steht.

Um eine konkrete Vorstellung vom Steueraufkommen der einzelnen Zünfte zu
geben, sei wieder das Jahr 1481 gewählt; ergänzend wird die Zahl der ausgewiesenen
Mitglieder sowie der Rang der einzelnen Zünfte nach der Höhe des Steueraufkommens
vermerkt.

Tab. 2

Zunft

Mitglieder

Gewerft

Rang

Schmiede

Krämer

Metzger

Schneider

Bäcker

Küfer

Schuhmacher

Tucher

Gerber

Zimmerleute

Maler

Rebleute

86
81
91
93
51
87
80
74
34

105
64

218

45- 6
69-19
69-19
103-13
24- 6
36-15
48- 0

36- 0
17-12

37- 6
36-11
52- 8

9
6
4
9
3
6
6
3
9
6
3
6

6
2
3
1
11
8
5

10
12
7
9
4

Summe

1064

578- 0-10

15


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