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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0023
Verantwortlichen zu einer so auffälligen Steigerung der Einnahmen bewogen haben
, kann ich einstweilen nicht sagen. Außergewöhnlichen Belastungen (infolge
von Krieg o. ä.) sah sich die Stadt nicht gegenüber. Allerdings war Freiburg seinerzeit
hoch verschuldet; dank gezielter Tilgungspolitik konnte der Schuldenberg innerhalb
weniger Jahrzehnte weitgehend abgebaut werden.45

Fig. 2 macht ferner deutlich, daß die Belastung der Zünfte durch das Gewerft in
den folgenden Jahrzehnten etwa gleich blieb, während die beiden anderen Gruppen
fühlbar weniger aufbrachten: In dem Jahrfünft 1580—1584 bringen die Zünfte
etwa 740 lb (78 °/o) auf, Satzbürger u. a. etwa 60 lb (6 %>), die Klöster schließlich
mit 155 lb etwa 16 Prozent. Innerhalb eines Jahrhunderts ist das Steueraufkommen
der Zünfte relativ und absolut erheblich gestiegen (60 bzw. 78 °/o, 560 bzw.
740 lb), das der Klöster ebenso gesunken (27 bzw. 16°/o, 250 bzw. 155 lb). Dieser
Rückgang im Steueraufkommen der Klöster dürfte sich in erster Linie mit deren
Zahlungsmoral erklären. Jedenfalls spiegelt das gelegentlich hektische Auf und Ab
der Einnahmen aus dem Gewerft der Klöster seit 1588 die erfolgreiche Eintreibung
von Ausständen (Extanzen) durch die Amtherren.

Während des Dreißigjährigen Krieges weisen die Einnahmen aus der ordentlichen
Steuer, dem Gewerft, eine rückläufige Tendenz auf; seit 1632, in dem
Freiburg besonders stark zu leiden hatte, kommen sie praktisch zum Erliegen — im
Gegensatz zum Wachtgeld44 und zur Schätzung. Diese außerordentliche Vermögenssteuer
konnte bislang nur am Rande behandelt werden, auf sie soll jedoch hier
noch einmal eingegangen werden.

Schätzung

Jahrelang werden die Bücher nur für die Notierung der Steuer bzw. des Gewerf
ts benutzt, wie schon der Titel der Bücher zeigt: Steür vnd Satz Buoch vff
Johannis Baptistae anno 1586 (Nr. 71). Seit 1587 wird für einige Jahre auch die
Schätzung hier verzeichnet, was umso näherliegend ist, als es sich um dieselben
Abgabepflichtigen handelt, wenn auch der Modus der Entrichtung der Schätzung
z. T. von dem der Steuer abweicht: Stür vnnd Schaczung Buoch von Clöstern Priestern
Edlen vnd Doctorn im Satz sampt Zwölff Zeünfften, Vogtkindern, vnd dem
Thalgang, vff Johannis Baptisten anno 1587. Bei einem Teil der Klöster heißt es
geben der Statt kein Schätzung sondern reißen alle mit dem Praelatten Standt45,
analog zu einem Teil des Adels: Reißen mit der Ritterschaft bzw. Geben kein
Schätzung, sondern reißen mit dem Ritterstandt; bei einem Teil der Priester ähnlich
Sindt under der Presentz Schätzung begriffen. Hier werden erstmals auch genaue
Angaben zur Schätzung der auswärtigen Besitzungen gemacht (Horben,
Kirchzarten, Zarten usw.).

Den größten Teil der effektiv bezahlten Schätzung bringen wieder die Zünfte
auf. Da Gewerft und Schätzung seit 1587 mehrere Jahre lang nebeneinander notiert
werden, ist ein Vergleich leicht durchzuführen. Es ergibt sich, daß von den
meisten Zünftigen gleich große Beträge für Gewerft und Schätzung verlangt wurden
, wie aus Fig. 3a, b, c deutlich wird: Beispielhaft wurden die reichste (Krämer-)

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