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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0026
Fig. 4 Steuer und Schätzung 1587 c) Schmiede ■ = 1 Zünftiger
Steuer

5 lb bis
6-11-0

4-5 lb ,i
3-4 lb -

2-3 lb -

1-10-0 bis
2 lb

1-5-0 bis
1-10-0

1 Ibbis
1-5-0

19-20 6
18-19 6
17-18 6
16-17 6
15-16 6
14-15 6 J
13-14 6 j«
12-13 6 «j
11-126 -
10-11 6 i
9-10 6 *
8-9 ß -
7-8 ß
6-7 ß „
5-6 ß
4-5 ß
Frei

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1

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4

12 Angehörige das Minimum, der häufigste Wert findet sich in der Klasse derer,
die für beide Steuern 8-9 ß entrichten: insgesamt 25. Die entsprechenden Werte
für die Krämer lauten 15 (Minimum), 19 (jeweils 8 ß).

3) Bei Schmieden und Krämern sind auch die oberen Klassen besetzt, die Werte
„streuen" insgesamt regelmäßiger. Die obersten Klassen - über 4 lb Steuer - sind
nur in der Zunft der Krämer besetzt.

Die Einnahmen aus der Schätzung wurden an die Landesherrschaft abgeführt.
Auch damit dürfte es sich erklären, daß die Schätzung jahrelang nicht erhoben
wurde, in den Jahren 1533-1553 z. B. in zehn Jahren nicht; in späteren Jahren
wurde sie allerdings recht regelmäßig erhoben. Anders als beim Gewerft schwankt

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