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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0029
rum ließ die Stadt es dazu kommen, daß diese mit dem Almosen ihre Steuer entrichteten
? Die Frage soll abschließend formuliert, sie kann von mir einstweilen
nicht beantwortet werden.

ANMERKUNGEN

* Mit diesem Beitrag knüpfe ich an eine in dieser Zeitschrift (Bd. 94/95, 1976/77) erschienene Arbeit an:
Zum Haushalt der Stadt Freiburg i. Br. im 16. und 17. Jahrhundert. Zwischenzeitlich konnte ich zwei
weitere Arbeiten zur Freiburger Finanzgeschichte vorlegen: Freiburg i. Br. im 16. und 17. Jahrhundert.
Kreditaufnahme und Geldanlage der Stadt, in: Historia Integra, Festschrift für Erich Hassinger zum
70. Geburtstag, hrsg. von H. Fenske, W. Reinhard, E. Schulin. Berlin 1977; ferner: Strukturen des
Finanzhaushalts der Stadt Freiburg i. Br. in der frühen Neuzeit, in ZGORh 1978. Das in diesen Arbeiten
genannte finanzgeschichtliche und wissenschaftliche Schrifttum wird hier nicht eigens wieder aufgeführt.

1 Stadtarchiv Freiburg i. Br., E 1 (Rechnungen), A II a 1, Nr. 1 ff.

2 H. Schreiber, Geschichte der Stadt und Universität Freiburg im Breisgau. Teil I IV Freiburg 1857/
1858, hier Teil II, S. 220.

3 El, A II a 1, Nr. 1 und 2, teilweise ausgewertet von H. Flamm, Der wirtschaftliche Niedergang Frei
burgs i. Br. und die Lage des städtischen Grundeigentums im 14. und 15. Jahrhundert. Ein Beitrag zur
Geschichte der geschlossenen Stadtwirtschaft. Karlsruhe 1905. S. 17 ff.

* Seit Nr. 40/1554.

5 Zum Zusammenhang von römischen Ziffern und der Verwendung des Rechenbrettes vgl. den instruktiven
Beitrag von W. Hess, Das Rechnung Legen auf Linien. Rechenbrett und Zahltisch in der Verwaltungs
praxis in Spätmittelalter und Neuzeit, in: E. Maschke, J. Sydow (Hrsg.), Städtisches Haushalts- und
Rechnungswesen. 12. Arbeitstagung in Uberlingen 9. 11. November 1973. (Stadt in der Geschichte, Bd. 2,
Sigmaringen 1977), hier S. 69 82.

6 Unter Vormundschaft stehende Minderjährige, vgl. z. B. Nr. 21/1533 Stur von kind so noch under Iren
Joren vnd vogtpar sind. Zu den in der damaligen Zeit in Freiburg unter Vormundschaft bzw. Pflegschaft
Stehenden vgl. U. Zasius: Neue Stadtrechte und Statuten der Stadt Freiburg im Breisgau. Faksimile
druck der Ausgabe 1520. Aalen 1968. III. Traktat, 1. Titel, f. XLVIF—LIIIIr.

7 Nach Flamm (wie Anm. 3), S. 33 als Stand seit 1459 nachweisbar; zu den Satzbürgern gehörten auch
Professoren der Universität. Vgl. auch Schreiber (wie Anm. 2), Teil II, S. 221 f.

8 Gelegentlich wird ausdrücklich festgehalten für Satz vnd winzol er syg hie oder nit (1481). Die Pauscha
lierung des Weinzolles dürfte für den Steuerpflichtigen im allgemeinen so vorteilhaft gewesen sein, daß er
bereit war, ihn auch für die Zeit seiner Abwesenheit zu entrichten.

9 B. Kirchgässner, Zur Frühgeschichte des modernen Haushalts. Vor allem nach den Quellen der Reichs
Städte Eßlingen und Konstanz, in: Maschke, Sydow (wie Anm. 5), S. 9 44, hier S. 10.

10 B. Schwineköper, Bemerkungen zum Problem der städtischen Unterschichten aus Freiburger Sicht, in:
Gesellschaftliche Unterschichten in den südwestdeutschen Städten. Hg. E. Maschke und J. Sydow. Stutt
gart 1967, S. 136, Anm. 7.

11 B. Kirchgässner, Das Steuerwesen der Reichsstadt Konstanz 1418 1460. Aus der Wirtschafts und So
zialgeschichte einer oberdeutschen Handelsstadt am Ausgang des Mittelalters. Konstanz 1960, S. 89.

12 Ders., Wirtschaft und Bevölkerung der Reichsstadt Eßlingen im Spätmittelalter. Nach den Steuerbüchern
1360 1460. Esslinger Studien Bd. 9, 1964, S. 70.

13 Kirchgässner (wie Anm. 12), S. 5 f.

14 Kirchgässner (wie Anm. 11), S. 87.

15 Hier sei nachdrücklich hingewiesen auf C.-P. Clasen, Die Augsburger Steuerbücher um 1600. Augsburg
1976. Der große Reichtum der Stadt Augsburg an Quellen (u. a. die in Freiburg fehlenden Steuerordnun
gen) ermöglicht es Clasen, ein anschauliches und detailreiches Bild vom Steuerwesen der Stadt Augsburg
zu entwerfen.

16 Ähnlich in Nr. 69/1584: Stoffel Beürgi aus der Tucherzunft soll 15 ß entrichten. Am Rand wird notiert
zuwenig. Im darauf folgenden Jahr wird dann ein Betrag von 1 lb ausgewiesen, eine Steigerung um 1/z
bzw. 5 ß.

17 Vgl. Ohler (wie Anm.* Zum Haushalt . . .), S. 276.

18 Zu den Hexenverbrennungen vgl. Schreiber (wie Anm. 2), Teil III, S. 342 ff. Danach wurde die letzte
Hexe im Breisgau 1751 in Endingen hingerichtet.

19 1610 1657 jährlich 2 lb, 1657—1658 jährlich 9 lb, thut samenthafft 112 Ib.

20 Nach Tabelle VI bei Flamm (wie Anm. 3), S, 119 hatten folgende drei Konvente in der Mitte des 15.
Jahrhunderts besonders reichen Grundbesitz in Freiburg: Die Prediger, Günterstal und Tennenbach.

21 Einschließlich eines weiteren Betrages unter folgendem Titel: Der personen gewer'fft in Clostern; Die
Scheidern [?] zü Sannt Ciaren gent von 16x/z march IQ1/* ß.

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