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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0052
„Hinter-sich-bringens" konnte jeder mißliebige Beschluß verzögert werden. Die
Regierung in Ensisheim stand diesem „Hinter-sich-bringen" im allgemeinen ziemlich
machtlos gegenüber, wie sich im weiteren Verlauf zeigen wird.

Zunächst versammelten sich am 12. Januar 1496 die Städte im Breisgau,69 im
Schwarzwald70 und den vier Waldstädten,71 um gemeinsam über die Forderungen
ihres Landesherrn zu beratschlagen.72 Die versammelten Städte verhielten sich gegenüber
der Forderung, nach einem Kontingent von 1500 Mann völlig ablehnend,
da dies über die Kräfte der Landschaft gehe. Den Gemeinen Pfennig nahmen sie
zwar ebenfalls unwillig auf, verhielten sich aber in ihrer Antwort zurückhaltender
. Man gab dem Landvogt den Bescheid, daß man über die neue Reichssteuer
noch nicht beschließen könne, da man noch zu wenig darüber wisse. Offensichtlich
wollten sie Zeit gewinnen, um die allgemeine Entwicklung besser übersehen zu
können. Die Haltung der Städte war nicht unverständlich. Drückte sie doch noch
aus den Regierungszeiten Erzherzog Sigmunds eine große Schuldenlast. Freiburg
und andere Städte waren bereits 1486 und 1487 mit der Bezahlung des sog. bösen
Pfennigs in Rückstand geraten.73 Außerdem hatten sie seit dem Regierungsantritt
Maximilians im Jahre 1490 bereits zwei Anschläge über Reiß-Kosten bewilligt:
1491 zwar nur 252 fl., 1492 die hohe Summe von 1138 fl. für den Zug gen Salin.7*

Unzufrieden mit der Antwort der Städte und nach längerem Zuwarten schrieben
der Landvogt Caspar von Mörsperg und der königliche Sekretär Mathias
Wurm für die Städte auf den 2. März 1496 einen gesonderten Tag nach Ensisheim
aus.75 Ausdrücklich forderten sie in ihrem Ausschreiben die Städte auf, ihren Boten
volle gewalt zu geben. Damit wollten sie erreichen, daß die Landstände nicht wieder
unter Berufung auf ihre mangelhafte Vollmacht ohne Beschluß auseinandergingen
. Die Städte und an ihrer Spitze Freiburg, als breisgauischer Vorort, waren
jedoch nicht bereit in Verhandlungen einzutreten, sondern ließen statt dessen der
Regierung in Ensisheim eine Reihe von Beschwerden vortragen. Zunächst sei es
altes Herkommen, wenn in gemeinen geschäften der fürsten etwas der Landschaft
vorgelegt werde, daß diese gemeinlich zesammen in einer gemeinen verkündung
von Prälaten, Grafen, Rittern, Edelknechten und Städten dazu Stellung nehme.
Da der Landvogt die Städte allein geladen habe, seien sie nicht in der Lage, eine
Antwort zu geben. Hätte er sich an das alt harkomen gehalten, würde er nun auch
eine Antwort auf die landesherrliche Proposition erhalten. Die Städteboten mahnten
den Landvogt energisch, in Zukunft unbillik mißverstentnis und unruow zu
vermeiden und von einer sonderung der Stände abzulassen. Unter den Ständen
herrschte besonders auch deswegen große Verbitterung, weil der Landvogt die
Städte vom Hochrhein, Waldshut, Säckingen, Laufenburg und Rheinfelden zu
einem gesonderten Tag, ohne den Breisgau und den Schwarzwald, geladen und
ihnen dann befohlen hatte, zusammen mit den Abgesandten aus dem Sundgau
über diese Fragen zu beraten. Die in Ensisheim versammelten Städte empfanden
gerade dieses als ein sonder grosse beswernis und forderten den Landvogt auf, das
alte Recht wieder herzustellen. Die vorderösterreichischen Landstädte erkannten
sehr wohl die politische Gefahr, die ihnen durch die Absonderung der einzelnen
Stände bzw. durch die Teilung der Stadtkurie drohte, und richteten deswegen noch

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