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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0070
Einspruch eingelegt hatten. Endlich kam man darum ein, die Einkünfte des Konvents
teils für die Wiederaufrichtung des zerstörten Spitals, teils für die Erneuerung
der Stadtgebäude sowie der Befestigungen verwenden zu dürfen. Diese Form
der Entschuldigung muß stutzig machen. Denn die sogar noch von Peter von Hagenbach
getroffene Lösung einer Umsiedlung des so bedrohlich gelegenen Klosters
in den Bereich der eigentlichen Stadt wurde mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr
trat das Streben Breisachs nach dauerndem Erwerb der Klostergüter ziemlich unverhüllt
zutage.

Infolgedessen sahen sich der König und sein Innsbrucker Regiment vor eine
schwerwiegende rechtliche Entscheidung gestellt. Denn man war sich natürlich darüber
im klaren, daß es sich hier um Eingriffe in die Rechte des Papstes handele.
Außerdem erkannte man, daß ein Präzedenzfall vorliege. So traf der König am
24. April 1529 die salomonische Anordnung, daß die Stadt Breisach bis zu einer
endgültigen Entscheidung des Landesherrn uff nimands anlangen des apgeproche-
nen frauwenclosters halben biß uff weitern antwort zu geben schuldig sei.29 Damit
war den Breisachern eine Möglichkeit in die Hand gegeben, von der sie in der
Folge geschickt Gebrauch zu machen verstanden. Denn sie waren offenbar auch
weiterhin nicht gewillt, die ihnen zugefallene Beute ohne Notdurft wieder herauszugeben
.

Inzwischen hatte sich Eiteleck von Reischach, Vogt der vier Waldstädte, zugleich
namens der ihm verwandten Breisacher Patrizierfamilie von Pforr, erneut
klageführend an den König gewendet und Einspruch gegen das Vorgehen der
Stadt wider das Kloster erhoben.30 Das daraufhin vom Landesherrn zum Gutachten
aufgeforderte Innsbrucker Regiment schlug vor, Ferdinand solle sich wegen
Marienau an den als Ordinarius für Breisach zuständigen Bischof von Konstanz
wenden, ob das gemelte closter wieder aufzurichten oder die gülten an ein ander
gotzhaus oder ad p i a s c au s a s zu verwenden seyen. Außerdem sollten die
von Breisach, soverne die gegenwärtigen leuff nit erleiden, zur Wiedererrichtung
des Klosters und Herausgabe der beschlagnahmten Klostergüter aufgefordert und
wegen ihrer Übergriffe und Frevel bestraft werden.31 Doch stellte man es in den
Willen und Gefallen des Herrschers, wie er sich entscheide, zumal die Zeitläufe zu
berücksichtigen seien. Den Ausgang dieser Demarche überliefern die Akten nicht.
Anscheinend blieb alles beim alten. Inzwischen meldete sich endlich auch der Zisterzienserorden
, dem das aufgehobene Kloster angehört hatte. Insbesondere das
unmittelbar an der Schweizer Grenze gelegene elsässische Kloster Lützel, dessen
Abt Visitator von Marienau gewesen war, versuchte sich einzuschalten. Sein aus
Ensisheim stammender, 1532 erwählter neuer Abt Heinrich Sapper bemühte sich,
den Marienauer Besitz als Priorat seinem Konvent anzugliedern, wozu ihm der
Orden 1536 die Genehmigung erteilte.32 Er forderte daraufhin die Stadt Breisach
vor den subdelegierten Richter des Papstes in Altkirch.33 Nicht ungeschickt wandte
sich die Stadt deshalb an das Ensisheimer Regiment. Sie verwies darauf, daß ihr
von König Ferdinand schon 1529 jede Äußerung in dieser Sache untersagt worden
sei. Außerdem gehöre sie zum Bistum Konstanz und nicht zu Basel. Das landesherrliche
Regiment hatte ganz offensichtlich kein großes Interesse daran, den bedeutenden
Marienauer Güterkomplex an Lützel gelangen zu lassen. Man lehnte

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