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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0080
48 Conrad Haas aus Munderkingen wurde in Freiburg 1504 immatrikuliert (H. Mayer, Die Matrikel der
Universität Freiburg 1460—1656, 1907, S. 159). Er wurde 1512 Pfarrer in Neuburg/Donau. Dann scheint
er als Prädikant neben dem eigentlichen Stadtpfarrer in Breisach angestellt worden zu sein. Er trat dort
für die Ehe der Geistlichen ein. Seine Ehefrau Elisabeth könnte er daher aus dem Kloster Marienau geholt
haben. H. war von 1533 bis 1551 erst zweiter, dann erster Pfarrer in Mülhausen/Elsaß. Offenbar hing er
den Gedankengängen Zwingiis an. Uber seine Rolle in M. ist aber nur bekannt, daß er dort am 15. 10.
1551 gestorben ist (M. J. Bopp, Die evangelischen Geistlichen und Theologen im Elsaß und Lothringen
[Genealogie und Landesgeschichte Bd. 1 = Bibliothek familiengeschichtlicher Quellen Bd. 14], 1963, S. 206,
Nr. 1894).

49 Wie Anm. 26, Bd. 2, Bl. 171v 172r.

50 Auf Veranlassung Zwingiis wurden die Zürcher Klöster bereits 1523/25 von der Stadt aufgehoben. Vgl.
K. Bihlmeyer, Kirchengesdiidite, hg. von H. Tüchle, Bd. 217, 1961, S. 61 f. — In Mülhausen wurde das
Klarissenkloster 1525 aufgehoben, während sich das Augustinerkloster im gleichen Jahr von selbst auf
löste (M. J. Bopp, Die evangelischen Gemeinden und Hohen Schulen im Elsaß und in Lothringen [Genealogie
und Landesgeschichte Bd. 5 = Bibliothek familiengeschichtlicher Quellen Bd. 16], 1963, S. 359).
Konstanz ging sehr viel vorsichtiger vor. Vgl. H.-C. Rublack, Die Einführung der Reformation in
Konstanz von den Anfängen bis zum Abschluß 1531 (QForsdiRefG 40), 1971, S. 49 ff. Audi in Straßburg
bestanden die Klöster nodi längere Zeit.

51 Vgl. Anm. 36.

52 Haselier (wie Anm. 5), S. 276 f. — 1550 gab es in den beiden Männerklöstern Breisadis nur noch je
einen Möndi (ebd., S. 293).

53 J. Bücking, Das Geschlecht Stürtzel von Budiheim, in: ZGORh 118, 1970, S. 257.
53a F. J. Mone, Quellensammlung der badisdien Landesgesdiichte, Bd. 3, 1863, S. 629.

53b Audi Haselier, wie Anm. 5, S. 293 nennt, vermutlidi aufgrund der hier benutzten Quelle, die gleidie
Zahl.

54 K. Brandi, Deutsdie Gesdiichte im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation, 19694, S. 127.

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