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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0082
mos Galliens war also das juristische Gegenstück zu der neuen Deutung der Heiligen
Schrift, wie sie von Erasmus und anderen Humanisten vertreten wurde. Diese
Ähnlichkeit war nicht zufällig entstanden. So konnte H. Thieme feststellen: „Za-
sius war ein Humanist, der Jurist wurde, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen
".4 Als Mann hoher klassischer Bildung trat Zasius in vertrauten Umgang mit
Sebastian Brant, Jakob Wimpfeling und anderen führenden Gelehrten der Oberrheinstädte
Straßburg, Schlettstadt und Basel. Seit Ende 1513 stand er in regelmäßigem
Briefaustausch mit Erasmus von Rotterdam. Auf der Grundlage übereinstimmender
Ansichten über die Stellung der Wissenschaften entwickelte sich so
zwischen beiden eine enge Freundschaft. Sowohl Erasmus, wie auch Zasius verwarfen
die auf der Tradition beruhende Textauslegung zugunsten des wiederhergestellten
Originaltextes. Dabei taten sie freilich dem letzteren ebensoviel Gewalt an,
wie es früher die mittelalterlichen Kommentatoren getan hatten. Außerdem war
der Rückgriff auf die Urtexte bei beiden mit einer polemischen Kritik an der Unbildung
und dem Obskurantismus der bisherigen Autoritäten verbunden. Dieser
Haltung haftete eine Anmaßung an, die gut zu dem paßt, was auch sonst über die
Persönlichkeit Zasius' bekannt ist: Er war empfindlich, doch sonst selbstsicher und
fest in der damaligen städtischen Gesellschaft verwurzelt.5 Wie fest diese Einbindung
war, wird erst deutlich, wenn der politische Aspekt seiner Stellung in Freiburg
gebührend beachtet wird. Da er dem Freiburger Stadtrat als Stadtschreiber
und Schulmeister gedient hatte und da er auch nach 1502 als Gerichtsschreiber und
Rechtsberater für den Rat tätig war, setzte sich die Stadt bei der Universität sehr
für ihn ein. Denn er mußte den Weg zu einer Professur gegen die Opposition seiner
Kollegen erst erkämpfen. Dabei konnte er sich neben den Studenten vor allem
auf den Stadtrat stützen, wovon er auch noch nach Erlangung der Professur häufiger
Gebrauch machen mußte.6 Als titulierter Kaiserlicher Rat im Dienste Maximilians
L konnte er daneben natürlich auch Unterstützung durch die habsburgische
Territorialverwaltung rechnen.7 Denn die Freiburger Universität als eine der zahlreichen
spätmittelalterlichen Universitätsgründungen in Deutschland unterschied
sich von den großen Schulen, wie Paris oder Bologna, weitgehend dadurch, daß
ihr ein geringerer Grad von Autonomie zugebilligt worden war. Da die Zahl der
Studenten in Freiburg nur gering war, reichten die von ihnen kommenden Einkünfte
nicht zum Unterhalt der Professoren aus. Deshalb waren diese vor allem
auf die meist aus kirchlichen Benefizien und anderen Sacheinkünften bestehende
Ausstattung ihrer Lehrstühle angewiesen. Ohne entsprechende Beziehungen zu politisch
bedeutenden Stellen konnten die Professoren daher oft nicht zu ihrem Gehalt
kommen. Der gleiche Weg mußte eingeschlagen werden, wenn es darum ging,
Hilfslektoren einzustellen, Krankheitsurlaub zu erhalten oder unter Fortzahlung
des Gehalts in den Ruhestand treten zu dürfen.8 Die Regierungen betrachteten die
neuen Schulen als geeignete Stellen, um sich dort mit Nachwuchs für ihre Ratsund
anderen Beamtenstellen zu versorgen. Deshalb nahmen sie auf das Selbstverwaltungsrecht
der Fakultäten oft nur wenig Rücksicht. An einer unter starkem
staatlichen Einfluß stehenden Universität neigten infolgedessen die durch behördliche
Förderung zu einem Lehrstuhl gelangten Professoren dazu, auch weiterhin
ihre Stellung durch Ausnutzung dieser Beziehungen zu stärken.

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