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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0128
Die juristischen Staatsprüfungen

Im Frühjahr 1854 bestand ich die erste Staatsprüfung im abgeschabten Sitzungsfrack
des Vaters mit einem Kragen wie ein Pferdekummet. Damals mußten sogar
solche, welche die zweite Staatsprüfung hinter sich hatten, ohne Gehalt dem Staate
dienen, wenn sie Anspruch auf eine Anstellung machen wollten, oder sie nahmen
bei einem Bezirksamt eine Schreiberstelle an, die ihnen von dem unmittelbaren
Vorgesetzten vierteljährlich gekündigt werden konnte. Durch die Familienverhältnisse
angewiesen, in Freiburg zu bleiben, errang ich nach längerem Warten eine solche
Beschäftigung mit anfänglich 200 Gulden Jahresgehalt, das sich langsam bis
auf 400 Gulden steigerte. Mit dieser kaum das Einkommen einer Magd erreichenden
Bezahlung war ich wie alle katholischen Beamten genötigt, zur Erhöhung des
Glanzes der Geistlichkeit an der Fronleichnamsprozession teilzunehmen, weil die
Regierung wähnte, auf diese Art die Bürger zur Tugend zurückführen zu können.

Ich weiß nicht, wie es geschah: ein Dompräbendar bot mir eine Stelle im Erzbischöflichen
Ordinariat mit der Versicherung, der zweiten Staatsprüfung enthoben
zu sein und mit allen Rechten und Bezügen eines Staatsbeamten ausgestattet
zu werden. Ich lehnte dies Angebot aber ab. In meiner bedrängten Lage blieb mir
nichts anderes übrig, als Darlehen aufzunehmen, deren gänzliche Tilgung mir
erst nach meiner Verheiratung - 1870 - gelang.

Familiensorgen, Klavierstunden und erschütterte Gesundheit verzögerten meine
zweite Staatsprüfung bis zum Jahre 1859, bei der ich erfahren sollte, wessen ein

Maximilian Buisson
nach der Pensionierung um 1900,
als er seine „Erinnerungen" schrieb.

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