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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0133
derer Weise entehren.8 Dabei ist garnichts gegen mich vorgebracht. Rapallo war eine
eine politisch nationale und militärische Angelegenheit. Herr General von Seeckt,
Herr Krupp von Bohlen-Halbach und andere haben wiederholt beim Herrn Reichspräsidenten
und auch bei Herrn Hitler persönlich auf meine nationale Arbeit hingewiesen
. Ich habe manches schriftlich niedergelegt. Herr Dr. Lammers hat meine
Darlegungen über Rapallo. Er wird wohl gerne bereit sein, sie Ihnen, sehr geehrter
Herr Minister, zu geben. Und nun kommt die Schande der Pfändung. Ich erhebe
feierlichst dagegen Protest. Es ist mir nicht einmal eine Ankündigung zugegangen.

Ich lebte mehr wie ein Jahr - bei wiederholten Erkrankungen - durch Einladung
hochgestellter Persönlichkeiten. Mein ganzes kleines Vermögen ist in Deutschland
, wohin ich sobald wie möglich zurückkehre. Nun kommt die Zeit der Armut
und Verlassenheit. Man will mich eben vernichten. Nun, wenn es sein muß und
Gott will. Ich werde alles auf mich nehmen, ohne mich öffentlich zu äußern.9 Nur
die Ehre darf nicht angetastet werden. Bitte, nehmen Sie, sehr geehrter Herr Minister
, die Unehre von mir, die ich in Gestalt der Pfändung erleben mußte.1'

Außer der Repressalie durch das Berliner Finanzamt in Sachen Reichsfluchtsteuer
nennt Wirth zwei Maßnahmen gegen seine Person, die von badischen
Nationalsozialisten ausgingen: die Angriffe im Sommer 1933 wegen der angeblich
von Juden getragenen Rapallopolitik und die Freiburger Meineidklage. Die badische
Pressekampagne gegen Wirth als Rapallo-Kanzler hatte die Reichsregierung,
die das außenpolitische Erbe früherer Regierungen ja keinewegs brüsk über Bord
warf, unterbunden. Der Meineidprozeß kam ihr - wie das weitere zeigen wird -
ebenso ungelegen.

Prozeß Wirth gegen Plattner NSDAP 1932

Da der angebliche Meineid, der den Gegenstand zur Klage von 1933 darstellte,
1932 während des Prozesses Wirth gegen Plattner10 geleistet wurde, sei dessen
Verlauf kurz aufgezeigt. Es ging um die Frage, welche Stellung Wirth als Minister
der besetzten Gebiete11 auf der zweiten Haager Konferenz in der Sanktionsfrage
eingenommen habe. Plattner hatte nämlich in einer öffentlichen Versammlung der
NSDAP am 10. März 1930 in Neustadt i. Schw. unter anderem von Dr. Wirth als
Leihhausminister gesprochen, der dauernd die besetzten Gebiete verpfändet. . .
Obwohl der damalige englische Schatzminister Snowden beantragt hatte, daß eine
Neubesetzung deutschen Gebiets nur möglich sein sollte mit Zustimmung sämtlicher
Vertragsgegner, habe Dr. Wirth Frankreich das Recht zuerkannt, im Falle
der Verletzung der Vertragspflichten durch Deutschland die Besetzung ohne die
Einwilligung der übrigen Vertragsmächte vornehmen zu dürfen beziehungsweise
Sanktionen verhängen zu dürfen.12

In diesem unrichtig dargestellten Zusammenhang, den er sehr glaublich der
Rechtspresse entnommen haben wollte, erhob Plattner den Vorwurf des Landesverrats
, und sein Anwalt hoffte, die im Strafgesetzbuch vorgesehene Anschuldigung
des diplomatischen Landesverrates durchzubringen. Wirth konnte den Vorwurf
jedoch überzeugend zurückweisen. In der Frage der Sanktionen sei es nicht

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