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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0134
darum gegangen, Frankreich das Recht zuzuerkennen, im Falle einer Vertragsverletzung
ohne Einwilligung der übrigen Vertragsmächte Sanktionen zu verhängen.
Es habe sich vielmehr um die Klageerhebung vor dem Haager Gerichtshof gehandelt
. Er, Dr. Wirth, habe dabei die Ansicht vertreten, daß es besser sei, wenn an
Stelle der Kollektivklage die Einzelklage vor dem Haager Hof erhoben würde,
weil Deutschlands Stellung einer Einzelklage gegenüber besser sei.13

Plättner und sein Anwalt hätten gerne den Reichsbankpräsidenten Hjalmar
Schacht als Zeugen zu dem Prozeß hinzugezogen. Die Reichsregierung erteilte für
ihn jedoch keine Aussagegenehmigung, da er im Haag nicht der deutschen Verhandlungsdelegation
, sondern lediglich dem Organisationskomitee angehört hatte.
In seinem Buch Das Ende der Reparationen14 geht Schacht auf die Sanktionsfrage
ein, stellt sie auch im Sinne der Wirth'schen Aussage dar, teilt jedoch nicht dessen
positive Wertung des Rechts jeder einzelnen Gläubigerregierung auf Klage.

Diese Darstellung des Prozeß Verlaufs folgt dem Bericht der „Freiburger Zeitung
", einer der fünf Tageszeitungen, die damals in Freiburg erschienen.15 Das in
liberalerTradition stehende Blatt bringt den sachlich fundiertestenBericht.DieNS-
Zeitung „Der Alemanne" läßt das Wesentliche, die Bewertung der Vorgänge der
Haager Konferenz, völlig weg und bedient sich nur niveauloser Polemik. Das
SPD-Organ „Volkswacht" informiert über alle Aspekte, zielt aber auch auf Emotionen
, und zwar zugunsten Wirths. Sie bringt z. B. wie der Alemanne die Platt-
ner'schen Verbalinjurien: Josef mit dem Heiligenschein und ähnliches, baut sie jedoch
so in den Text ein, daß sich die Leser über die Unverfrorenheit des NS-Red-
ners entrüsten. Wirth als Zentrumsmann des äußeren linken Flügels stand bei
den Sozialdemokraten in hohem Ansehen. Die Zentrumszeitung „Freiburger Tagespost
" berichtet vergleichbar der Volkswacht, empört über Plattner, plaziert
ihren Artikel aber schlechter, nämlich auf der letzten Seite, während die Volkswacht
Seite eins damit aufmacht. Die Mehrheit des Zentrums stand damals weiter
rechts als Wirth. Die deutschnational orientierte „Breisgauer Zeitung" berichtet
informativ, aber knapp und etwas rechtslastig, den Angeklagten schonend, dennoch
ungleich seriöser als der Alemanne.

Den Zwischenruf Plattners, Der Feind steht rechts, und Wirths Antwort, Das
habe ich nicht gesagt, die Grundlage der späteren Meineidklage, vermerken drei der
genannten Zeitungen: der Alemanne, die Freiburger Zeitung und die Volkswacht.
Im Gerichtsprotokoll wurden diese Sätze nicht festgehalten.

Das Meineidverfahren gegen Wirth

In der badischen NS-Presse wurde ein gerichtliches Vorgehen gegen Wirth schon
im Lauf des Plattnerprozesses vorbereitet, ohne konkrete Formulierung der Klage
allerdings. Die NS-Organe „Der Führer" und „Der Alemanne" nannten in jeweils
gleichlautenden Texten Wirth den Angeklagten in spe.16 Die Uberschrift eines
weiteren Berichts lautete: „Minister Wirth vor Gericht - aber vorerst noch als Nebenkläger
".17 Ein dritter Artikel wird ganz deutlich: Damit ist ein Prozeß in erster
Instanz zu Ende gegangen, auf den man noch bei anderer Gelegenheit - na, sagen

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