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lung der ersten sechs Artikel durch eine Beobachtung noch erhärtet, die auch für
unsere weitere Argumentation von großer Wichtigkeit ist: durch die Tatsache,
daß sie — und nur sie! — in den Tochterrechten in genau der gleichen Reihenfolge
auftreten wie im Tennenbacher Text.
Vergleichen wir die folgende Liste: 17
Fl
D
K
FU
Prolog
1
2
4
5
8
9
10
11
12
13
14
15
(Prolog)
(Schluß?)
1,2
3
8
4
5
6
7
9
10
11
12 + Zusatz
13
14
15
22
24
16
25
1
17
18
19
20
21
23
2
3
4
[5]
6
7 + Zusatz
10
8
21
9
[17]
12
11
Prolog (teilw.)
1
2
19
[ ]
5
8
9
10
11
12
[13]
14
15
16
17
78
26
6
7
1
46
9
47 + Zusatz
62
38
8
48
67
39
1,2
3
4
5
42
10
Für den Dießenhofener Text (im folgenden D) stimmt die Behauptung uneingeschränkt
. Für den Flumeter Text (im folgenden Fl) stimmt sie auch — (wobei
allerdings zwischen die aus T stammenden Sätze immer wieder solche eingeschoben
wurden, ,,die gegenüber T neu sind" 18) — mit einer Ausnahme: Das Pendant
zu T 1 (Schutzversprechen für Marktbesucher) steht in Flumet erst an achter
Stelle, vor dem Satz, der T 4 entspricht.
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