http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0099
Zum Problem der Rechts- und Besitzverhältnisse
eines Freiburger Vorortes:
Das Dorf Adelhausen im 15. Jahrhundert
von
Tom Scott
In Untersuchungen über die Gebietspolitik mittelalterlicher Städte wird die Trennung
zwischen Stadt- und Landgebiet vielfach hervorgehoben. Wurde die eigentliche
Stadterweiterung durch zunehmende Bevölkerung bedingt, die sich in der
Eingemeindung benachbarter Dörfer bzw. der Anlage geplanter Siedlungen vor
den Toren der Stadt niederschlug, so geht die Herausbildung eines Landgebiets
auf die Sicherung von lebenswichtigen Ressourcen — Erwerb von Waldbeständen
, Kontrolle der Gewässer — zurück. Hieraus entwickelte sich erst später eine
breiteren wirtschafts- und verkehrspolitischen Zwecken dienende Territorialpolitik
.1 Häufig wurde diese Trennung durch unterschiedliche Handhabung der
Rechts- und Herrschaftsverhältnisse verdeutlicht. Obgleich das soziale und wirtschaftliche
Gefälle zwischen alten und neuen Stadtteilen bestehen blieb, wurden
die Vororte in den städtischen Rechtsverband meist voll integriert und ihre Bewohner
der altstädtischen Bevölkerung rechtlich gleichgestellt. Die Bevölkerung
des Landgebiets kam hingegen selten in den Genuß von vollen Bürgerrechten.
Solche Dörfer unterlagen der feudalen Herrschaft der Stadt; ihre Bewohner wurden
zunächst von den Zünften weitgehend ausgeschlossen; Zoll- und Steuervergünstigungen
wurden ihnen verwehrt.
Im Vergleich zum Aufbau eines Landgebiets mag es daher den Anschein haben,
als seien die Herausbildung und Einverleibung von Vorstädten weitaus selbstverständlicher
und konsequenter verlaufen. Daß dies für die Freiburger Vorstädte im
Mittelalter nicht zutrifft, hat vor kurzem Berent Schwineköper dargelegt. Er
weist vor allem auf die sehr komplizierten hoheits- und verfassungsrechtlichen
Verhältnisse der südlich der Dreisam gelegenen Vororte Wiehre und Adelhausen
hin.2 Die Erforschung ihrer Geschichte wird nicht zuletzt durch topographische
Unklarheiten und ungenaue Ortsbezeichnungen in den überlieferten Quellen erschwert
, die sich in der modernen Literatur zum Teil fortgepflanzt haben. Gerade
derartige Zweideutigkeiten gaben im Falle Adelhausens während des 15. Jahrhunderts
Anlaß zu einem ausgedehnten und erbitterten Rechtsstreit zwischen der
Stadt und der mit ihr eng verbundenen Patrizierfamilie Snewlin, dessen Verlauf
ein scharfes Licht auf die rechtlichen Hindernisse wirft, die der Eingemeindung
von Vorstädten im Wege standen. Er macht ferner deutlich, daß die formelle verfassungspolitische
Erweiterung des Stadtgebiets die Aufhebung bzw. Ausschaltung
niederer herrschaftlicher Rechtsansprüche längst nicht zur Folge hatte; viel-
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