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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 103
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0105
gebiets der Stadt geblieben war.67 Die Stadterweiterung Freiburgs in den anderen
Vorstädten wirft keine vergleichbaren Probleme auf. Dennoch geht aus der Schilderung
der Verhältnisse in Adelhausen hervor, inwieweit der Stadterweiterung
Grenzen und Hindernisse rechtlicher Natur gesetzt waren, die die Stadt im Laufe
des 15. Jahrhunderts unter anderem dazu bewogen haben mögen, ihr Augenmerk
von dem stückweisen Erwerb einzelner Dörfer und Ländereien auf die Errichtung
eines geschlossenen Territoriums im Dreisamtal, das weitergesteckten politischen
und wirtschaftlichen Zielen diente, verstärkt zu lenken. *

ANMERKUNGEN

1 Im allgemeinen siehe die vorzügliche Studie von E. Raiser, Städtische Territorialpolitik im Mittel
alter. Eine vergleichende Untersuchung ihrer verschiedenen Formen am Beispiel Lübecks und
Zürichs (Historische Studien Bd. 406) 1969.

2 B. Schwineköper, Die Vorstädte von Freiburg im Breisgau während des Mittelalters, in: Stadt
erweiterung und Vorstadt, hg. von E. Maschke und J. Sydow (Veröff. der Komm, für gesch. Lan
deskunde in Baden Württemberg, Reihe B, Bd. 51) 1969, S. 51 8.

3 H. Schreiber (Hg.), Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau, 2 Bde., 1828 9 (= UBStFr),
Bd. 1, S. 513.

4 Vgl. die Übergabeurkunde von 1368, UBStFr 1, S. 534, und die neue städtische Verfassung vom
23. Juni 1368, UBStFr 1, S. 540.

5 Siehe unten Anm. 20. Zum Gericht in der Wiehre, das dem städtischen Schultheißen unterstellt
war, siehe B. Schwineköper, Gerichtslaube und Rathaus zu Freiburg, in: ZBreisgGV (Schau ins
Land) 83, 1965, S. 25.

6 Schwineköper, Vorstädte S. 54.

i Stadtarchiv Freiburg im Breisgau (= StAF), A 1 VIII a a (9), 1412 Juni 20 (richtig: 24); vgl. B 2
Nr. 2 (Kopialbuch A), S. 138; UBStFr 2, S. 245 7, Nr. 460 (falsch: 1412 Juni 18).

8 Zu den ebenso komplizierten kirchlichen Verhältnissen siehe Schwineköper, Vorstädte S. 51 2;
H. Brommer, Freiburg im Breisgau: St. Cyriak und Perpetua (Schnell Kunstführer Nr. 1216) 1980.
Die spätere Verlegung der Pfarrkirche, das Fehlen von älteren Ansichten und Plänen und die Zer
Störung der südlichen Vororte 1677 im Zuge der Vaubanschen Festungswerke machen eine zuver
lässige Standortbestimmung besonders schwierig.

9 UBStFr 2, S. 443 4; vgl. StAF, A 1 VI d (74), 1456 Aug. 8.

10 Vgl. UBStFr 2, S. 463; vgl. auch StAF, A 1 VIII a a (20), 1456 Nov. 4; A 1 VI d (75), 1456 Nov. 4.

11 Z.B. 1429 Jan. 19, Bestätigung der Verpfändungen durch Herzog Friedrich. UBStFr 2, S. 385 6.
Später wurden auch bei den städtischen Jahresrechnungen die drei Pfandschaften zusammen er
wähnt. Vgl. StAF, E 1 A I a 1, Nr. 2 (1503), Bl. lv.

12 Unter welchen Umständen das wichtigste städtische Amt, das seit 1368 der Stadt ausdrücklich vor
behalten war (vgl. UBStFr 1, S. 541), an die herzoglichen Räte gelangte, ist völlig unbekannt. Ver
mutlich steht dieser Vorgang im Zusammenhang mit der Aufhebung der Zünfte und der „Um
krempelung" der städtischen Verfassung, die Erzherzog Albrecht 1454 vornahm. Vgl. UBStFr 2,
S. 434 41.

13 Die Behauptung von E. Notheisen, daß sich die Verleihung auf Rechte in Altadelhausen selber be
zog, trifft nicht zu. Freiburg im Breisgau, Amtliche Kreisbeschreibung (=AmtKrB), Bd. 1, 2,
1965, S. 1035.

14 UBStFr 2, S. 462 3. Vgl. Tiroler Landesarchiv, Innsbruck (= TLA), Liber fragmentorum, Bd. V,
Bl. 253. Von der dort erwähnten Pfandsumme von 3350 fl wurden offenbar die ursprüngliche
Pfandsumme aus dem Jahre 1456 abgezogen und die restlichen 2000 fl, die die Stadt Herzog Sig
mund zur Lösung der Stadt Rheinfelden geliehen hatte (vgl. UBStFr 2, S. 541), nunmehr als tat
sächliche Pfandsumme verrechnet.

15 Schwineköper, Vorstädte S. 57 Anm. 120.

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