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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 131
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Schwarzenbergischen Familiencharakters, frägt Peter Schmidlin, so erhellt aus
dieser Ansicht, auf welche Weise diese Familie so mancherlei klösterlichen Besitz
an sich gebracht haben mag.49 Wie Ehingen mit seinen Untertanen umsprang, dafür
liegen keine Klagschriten vor. Der in der Sage unverholen ausgesprochene
Anspruch des Ritters auf das Jus primae noctis, das Recht der ersten Nacht, zeigt
unmißverständlich, zu welchen Rohheiten das Volk den Ritter fähig gehalten hat.
Da konnte nur ein böses Ende gerechte Sühne für soviel Grausamkeit sein. Es
kam. Wohl haben nicht feurige Kirschen sein Gedärm verbrannt. Der Tod war
dennoch furchtbar. Am 3. Dezember 1559 hielt in Elzach, dem Wohnsitz des
Schwarzenbergers, Beatrix, die zweite Tochter Sebastians, Hochzeit mit Klaus
Werner von Kippenheim. Während des Festes kam es zu einer harten Auseinandersetzung
zwischen Sebastian Vater und Sohn. Der junge Ehingen stieß seinem
Vater einen Dolch in den Leib. Mit einer Mordtat endete das Gelage. Der junge
Sebastian mußte fliehen, und, wie die Fama erzählt, soll ihm seine Mutter dazu
verholfen haben.50 Vom Jahre 1560 ist ein letztes Lebenszeichen von ihm erhalten
. Der kaiserliche Rat und Salzmeister zu Hall, Georg Fueger der Ältere, bemühte
sich um einen Gnadenerlaß für Sebastian. Über die Regierung in Innsbruck
wandte er sich am 28. April 1560 an den Kaiser.51 Weitere sichere Nachrichten
über das Schicksal des Vatermörders sind nicht bekannt. Ernst und voll
christlichen Verzeihens steht in einem stiftischen Protokoll zu lesen: ,,Anno Domini
1559 Dominica primus adventus qui fuit 3to decembris obiit nobilis ac stre-
nuus Dominus Sebastianus ab Ehingen, cuius anima requiescat in pace."52 Im
Jahre des Herrn 1559 am ersten Adventssonntag, es war der 3. Dezember, starb
der Edle und Gestrenge Herr Sebastian von Ehingen, dessen Seele in Frieden
ruhen möge.

Die Handlung der Sage vollzieht sich an zwei Orten, vor dem Haus des Bauern
Kaspar und auf der Schwarzenburg. Die darin vorkommenden Namen sind keinesfalls
authentisch. Sie, wie noch manches andere im Sagentext, verraten die
spätere Bearbeitung des Stoffes durch einen Ortsfremden, der ganz und gar von
romantischer Schwärmerei besessen war. Der Mädchenname Gundchen, eine
Koseform von Kunigunde, ist in unserer Gegend ganz ungewöhnlich. Auch das
Strickerlied, das Gundchen singt, ist hier fremd. Es ist nur selten überliefert und
dürfte entweder von Schreiber oder einem anderen Bearbeiter aus ,,Des Knaben
Wunderhorn" 53 entnommen worden sein. Es ist kaum denkbar, daß Heinrich
Schreiber der Über arbeit er des Sagenstoffes ist. Ihm wäre wohl kaum in den Sinn
gekommen, einzuflechten, man sei in Waldkirch dem Ritter aus dem Wege gegangen
, wenn er in die Stadt einritt. Als Historiker hat Schreiber sicher gewußt,
daß die Schwarzenberger auf Schwarzenberg in der Stadt Waldkirch nichts zu
sagen hatten und daß demzufolge der alte Bürgermeister keinen Grund hatte, vor
dem barschen, hochmütigen Herrn zu zittern, wenn er vor ihn geladen wurde.
Das zu tun war weder Ehingen noch einer seiner Vorgänger befugt. Waldkirch
stellte eine eigene Herrschaft dar, die mit der von Kastelberg zwar einen gemeinsamen
Herrn hatte, sich aber unter Aufsicht des von Kastelberg gesetzten Schultheißen
selbst regieren konnte.

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