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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 137
(PDF, 45 MB)
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terließen, denn im Grunde geht es in der Sage um etwas, was viele andere als nur
die Simonswälder, d. h. die Elztäler von Buchholz bis Oberwinden und in den
Seitentälern, und die ebenfalls direkt betroffenen Siegelauer anging. Behördenwillkür
ist der Tenor in der Sage, wie in wirklichem Geschehen. Das ging alle an,
einerlei, unter welcher Herrschaft sie saßen. Immer wieder gab es Zeiten, in
denen sich die unteren Volksschichten von ihrer Obrigkeit benachteiligt oder
schlecht behandelt fühlten, einmal da, ein andermal dort.

Die im Lesebuch für die Volksschulen in Baden-Württemberg abgedruckte und
von Franz Hirtler niedergeschriebene Sage mit der Überschrift ,,Der Geißenmeck-
ler" ist eine freie Erfindung und hat mit unserem Sagenstoff nichts gemein.

Das wirkliche Geschehen weicht nur sehr wenig von der Sage ab. Selbst die Geschichte
mit den Fuhrleuten hat einiges für sich. Doch spricht alles dafür, daß es
ein anderer Geist als der des alten Forstknechts war, der die Fuhrwerke zum Stehen
brachte.

Der Geißenmeckerer hat nicht nur wirklich gelebt. Er und viele seiner Werke
sind hinreichend aktenkundig. Was jedoch letztere angeht, reichen sie weit über
das hinaus, was die Unterdrückung der Ziegenhaltung betrifft. Nikolaus Speth,
so heißt der Geißenmeckerer mit seinem bürgerlichen Namen, war Forstknecht.
Am 16. April 1586 hat ihn Erzherzog Ferdinand zum Forstknecht in den beiden
Herrschaften Kastel- und Schwarzenberg bis auf Widerruf bestellt, damit er
Vorst, Wildpänn und Gejaid, auch Wildpreth, Wälder und Hölzer in gemeldten
Herrschaften fleißig hegen, verwahren und behüten und darin niemands greifen
oder ohne sonderen Befehl und Erlaubnis jagen, fangen, schießen, noch in keinerlei
Weg beschädigen lasse." Er bekam dafür jährlich 25 Gulden und das Ab-
holz von Windfällen. Was er für den Hausgebrauch nicht nötig hatte, durfte er
verkaufen. Ferner erhielt er jährlich 3 Mutt Roggen und dazu an den durch ihn
angegebenen rügbaren Wald- und Holzfreveln den dritten Pfennig.73 Die feste Besoldung
war gering und der Weg, durch möglichst viele Anzeigen sein Einkommen
zu mehren, stand offen. Das wurde für viele zum Verhängnis. Dafür mußte
der Schützenklaus nach dem Tod als Geist umgehen.

Da aber das unter vielen Tränen erpreßte Geld ihm offensichtlich nicht hinreichte
, kam er am 20. November 1597 um Aufbesserung ein. Doch die Zustimmung
des Kaisers und des Erzherzogs Matthias ließ auf sich warten.74 Darüber
ungehalten ließ Speth wissen, er werde sich, wenn seinem Ansuchen nicht willfahren
werde, in anderer Herren Dienst begeben. Die Herren in Innsbruck bekamen
es mit der Angst zu tun. Speth war für sie zu wertvoll, war er doch in den Wäldern
und Hölzern, auch in den Wildbännen der Herrschaft Schwarzenberg kundig
, erfahren, und hat sich ,,auch gegen unruhige Untertanen und Wildpretschüt-
zen ... alles ernsts gebrauchen lassen", so daß die Regierung die Forderung auf
Mehrlohn nachhaltig unterstützte.75 Noch zwei Jahre hatte der Schützenklaus zu
leben. Im Oktober 1599 ereilte ihn der Tod. Ein Mantel wurde vom Margarethenstift
zu Fall gezogen. Seine hinterlassene Witwe zahlte statt dessen 1 Pfund
und 17 Vi Schillinge.

Die willkürliche Erhöhung der Strafgelder von 5 Schillingen auf 1 Krone und
die Härte, mit der der Forstknecht gegen Straffällige vorging, riefen überall, wo

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