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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 138
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0140
er erschien, Schrecken und Erbitterung hervor. Mehr als einmal drohte ein Volksauf
stand. Abordnungen aus dem Simonswald und Siegelau reisten dreimal nach
Prag zum Kaiser, um sich über die unmenschliche Behandlung durch den Forstknecht
und seine Vorgesetzten zu beschweren. Sie kehrten jedesmal mit günstigen
Bescheiden zurück. Genützt hat es ihnen wenig. Erst als der Forstknecht und sein
unmittelbarer Vorgesetzter, der herrschaftliche Amtmann, gestorben waren, kehrte
etwas Ruhe ein.

Die Unruhen waren jedoch nicht erst beim Auftreten des Claus Speth entstanden
, sondern weit früher. Bis 1566/67 lebten die Untertanen der Herrschaften
Kastel- und Schwarzenberg unter ihren Herren, die Kastelbergischen unter Anton
von Staufen und die Schwarzenbergischen unter den Erben des Sebastian von
Ehingen. Das änderte sich, als Erzherzog Ferdinand zuerst die Pfandschaft
Kastelberg (1565) und dann 1567 die Lehenschaft Schwarzenberg an sich zog,
beide Herrschaften zu einer Kameralherrschaft vereinigte und durch österreichische
Beamte unter der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim besetzen
ließ. Niemand ahnte damals die Folgen dieser Neuordnung. Als die Untertanen
zur Huldigung auf die neue Herrschaft zusammengerufen worden waren, erhielten
sie die Zusage, daß sie bei ihren alten Rechten und Gewohnheiten bleiben
würden.77 Sie waren zufrieden und manch einer mochte im Stillen gehofft haben,
unter dem neuen Herrn von manchen alten Zwängen befreit zu werden. Auch das
Margarethenstift gab sich solchen Hoffnungen hin. Es erklärte sich sogar bereit,
mit einem Beitrag von 500 Gulden die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Erzherzog
und den Ehingen'schen Erben fördern zu wollen.

Das alte Wort: „Neue Herren kehren gut" erfüllte sich bald im umgekehrten
Sinne. Sie fingen wohl zu kehren an, fegten aber mit grobem Besen und dabei
fielen viele alte Gewohnheiten und liebgewordene Bräuche unter den Tisch. Die
erzherzogliche Forstordnung von 1557 und die Waldordnung von 1558 wurden
eingeführt und am 7. Dezember 1566 dem Margarethenstift von der Regierung
präsentiert.78 In diesen sehr zum Nutzen der Waldwirtschaft geschaffenen Vorschriften
sind solche, welche den Gewohnheiten der Bewohner ganz zuwider liefen
. So beispielsweise die, daß die Untertanen für sich selbst und ohne Wissen
und Erlaubnis der Forstmeister und Diener kein Holz fällen noch abschlagen
durften. Das traf auch für das Bauholz zu. Ferner durfte kein Vieh in den Aufwuchs
von alten Kahlschlägen zur Weide getrieben werden. Solche verhackten
Schläge galten als gebannt, um den Neuaufwuchs des Holzes nicht zu gefährden.
Ausdrücklich war verboten, die Geißen und Schafe in diese Wälder zu führen.
Bei der rücksichtslosen Durchführung der neuen Bestimmungen spielte auch jene
eine nicht geringe Rolle, die sich mit der Hundehaltung befaßte. Die Hundehalter
waren angewiesen, ein Augenmerk darauf zu haben, daß die Hunde nicht dem
Wildpret schädlich wurden. Während der verbotenen Zeiten, das war in der Setzzeit
des Wildes, und zwar vom Sankt Jörgen Tag (23. April) bis zum Tag Sankt
Johannis des Täufers (24. Juni), war den Hunden, die zur Hütung des Viehes verwendet
wurden, ein Prügel anzuhängen. Auch war untersagt, mit einer Büchse in
die Forste und Wälder oder selbst mit einer langen geladenen Büchse zu oder von
den Zielstätten, den Schießständen, zu gehen. Was den Untertanen als völlig neue

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