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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 139
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0141
Vorschrift erschien, war, daß sie nicht mehr wie bisher auf die Jagd gehen durften
. Wer gefallenes oder erlegtes Wildpret findet und solches selbst aufhebt, behält
und nicht anzeigt, fällt unter Strafe.

Nichts ist in diesen Ordnungen enthalten, das unrecht wäre. Wie aber solches
in die harten Köpfe einpflanzen, deren Sinnen seit Menschengedenken in andere
Richtungen ging. Dazu war der Schützenklaus der falsche Mann. Rücksichtslos
fuhr er in die Reihen derer, die gewohnt waren, das mit größter Selbstverständlichkeit
zu tun, was aufgrund der neueingeführten Ordnung streng verboten war.
Harte Geldstrafen, Gefängnis auf der Kastelburg, Beschlagnahmen und dazu
willkürlich überhöhte Strafgelder, die im Gefängnis abverdient werden mußten,
pro Tag und Nacht 2 Schillinge. Es war ein böses Erwachen für viele. Als Beispiel
einige Fälle aus dem Beschwerdebuch,79 die mit der Straffälligkeit wegen
der Ziegenhaltung zu tun haben.

Bläsin Stehlin aus Simonswald bezeugt, daß der Schütz mit 30 bewaffneten
Männern vor sein Haus gekommen und die Geißen in den Ställen gesucht habe.
Er sei aber gewarnt worden und habe seine Geißen in der Nacht auf das Triber-
ger Gebiet getan. (Dieses stand allerdings ebenfalls unter österreichischer Herrschaft
, und dort galten die gleichen Vorschriften wie in der kastel-schwarzenber-
gischen Herrschaft.) Obwohl keine der 12 Geißen im Hause waren, mußte Stehe-
lin 2 Kronen 8 Schillinge Strafe bezahlen.

Mehrfach wurde von den Bauern bezeugt, daß die Regierung in Ensisheim
ihnen die Haltung von zwei Geißen zugebilligt habe. Daraufhin kaufte sich Thomas
Ganter wieder zwei. Kaum hatte er sie im Stall, wurde er vor die Amtleute
geladen und mußte für jede Ziege 1 Krone bezahlen. Dazuhin wurde ihm geboten
, die beiden Geißen innerhalb von 3 Tagen wegzutun, bei weiterer Strafe von
3 Kronen.

Auch Martin Rosenmeyer im Simonswald wurde straffällig, behielt aber dennoch
seine zwei Ziegen im Stall, damit er notfalls für seine Kinder Milch hatte.
Aber auch diese wurden ihm, wie die früheren, vom Forstknecht aus dem Stall
genommen. Er wollte sich diese Rücksichtslosigkeit nicht gefallen lassen, ging
nach Waldkirch, um die Tiere wieder abzuholen, aber siehe da, sie hingen schon
geschlachtet in der Metzig.

Wenn auch mit Recht eingewandt werden kann, daß der Aufwuchs von Jungwald
gerade im Simonswald von großer Wichtigkeit war, so stehen dennoch diese
Willkürakte, deren Zahl nicht gemessen werden kann, in keinem vertretbaren
Verhältnis zu einer gut ausgeübten Ordnung. Das seit etwa 40 Jahren im Simonswäldertal
betriebene Eisenbergwerk mit einer Eisenschmelze verschlang eine Unmenge
Holz, das alles aus den Wäldern der Umgebung geschlagen wurde.

Auch wegen seines Hundes hatte mancher Bauer Schwierigkeiten, wenn das
Tier den angehangenen Bengel verlor und erwischt wurde. Ein anderes Dilemma
erwuchs aus der im Jahre 1582 eingeführten Kalenderreform. Aus ihr ergab sich
eine zeitliche Verschiebung des Johannistages, an dem der Bengel abgenommen
werden durfte, und zwar von 10 Tagen. Der Schützenklaus hat dies weidlich ausgenützt
und die unwissenden Bauern in Strafe genommen, wenn sie die Hunde
auch nur einen Tag zu früh von seiner Last befreiten.

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