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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 160
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noch mer ein zeichen an mir würkenV Kurz darauf wird das Kind von einem
weiteren Stein befreit (Nr. 204).

Sterben und Tod

Abgesehen von den zahlreichen Fällen wunderbarer Befreiung aus Gefangenschaft
und gelegentlichen Ereignissen wie Rettung vor Feuersbrunst, vor den Folgen
einer Belagerung u. ä. handeln die meisten Theobaldmirakel von sterbenden
oder toten Menschen, die in einer für die Zeitgenossen wunderbaren Weise dem
Leben erhalten bzw. zum Leben wieder er weckt wurden.

Daß der Mensch wesensmäßig Glied einer Gemeinschaft ist, zeigt sich nach den
Theobaldmirakeln auch gegen Ende des Erdenlebens: Frauen und Männer versammeln
sich um das Sterbelager. Der Sterbende nimmt ,,alle sine gotzrecht"
wahr, er läßt sich ,,bysunder beide sacrament geben" (Nr. 153). Kann er nicht
mehr sprechen, so bittet er in stillem Gebet um die Rückgabe der Stimme, um
vor dem Tod seine Sünden beichten zu können (Nr. 122). Nach der Beichte wird
gegebenenfalls das Testament aufgesetzt (Nr. 119). Meinen die Umstehenden, daß
der Kranke bald verscheiden werde, so werden Kerzen angezündet; von diesem
Brauch wird häufiger und nachdrücklicher gesprochen als von dem Recht, zu
beichten und zu kommunizieren. Dem Sterbenden wird eine Kerze ,,in ainer
stund mer dann zuo newn maln in myn hand gegeben" (Nr. 182) bzw. ihm ,,wol
zwen tag vnd nacht" vorgehalten (Nr. 85).

Offensichtlich starb ein Kranker seinerzeit im Bett. Das ist aus mehreren Gründen
nicht selbstverständlich: Nach den etwa dreihundert Jahre früher aufgezeichneten
Annomirakeln21 erwartete der Sterbende normalerweise auf dem Boden liegend
den Tod. Immerhin wurde nach den Theobaldmirakeln ein Vater dafür gerügt
, daß er sein verunglücktes, als tot geltendes Kind auf ein Bett legte. Schließlich
beugte der Vater sich dem kollektiven Tadel, nahm das Kind und legte es auf
den Tisch. Er flehte Gott, Maria, Theobald an — das Kind wurde dem Leben
wieder geschenkt (Nr. 105).

Ein ertrunkener, als tot geltender, zum Leben wieder erweckter Knabe sagt in
Thann aus, ,,das im sein vatter ain Baum [Sarg] hat gemacht, vnd jn darijn ge-
leit" (Nr. 26). Nach einem anderen Bericht besorgte der Vater ,,einen boum vnd
kouffte nagel darzuo vnd leitent den knaben dor jn". Der hl. Theobald wurde
angerufen. Als man den ,,Baum" schließen wollte, war das Leben in den Knaben
zurückgekehrt (Nr. 44).

Der Christ hatte nicht nur das Recht, zu beichten und zu kommunizieren,22
sondern auch das Recht, nach seinem Tod in geweihter Erde bestattet zu werden.
Christ wurde man mit der Taufe. Ein totgeborenes, also ungetauftes Kind wurde
daher folgerichtig an ungeweihter Stelle beigesetzt (Nr. 154), aber in den folgenden
acht Tagen kam die Erde über dem Grab nicht zur Ruhe. Der Pfarrer, weitere
Priester und die Eltern bitten Gott und den hl. Theobald um ein Zeichen. Das
Grab wird geöffnet, und man findet das Kind lebendig. Es kann getauft werden,
bevor es — als Christ — stirbt und begraben wird ,,jn dem gewiheten kilchhoff"
(Nr. 154). Es ist dies die einzige Stelle in den Mirakelberichten, aus der man

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