Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 184
(PDF, 45 MB)
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Angebote gäbe bzw. der Partner nicht mehr genehm sei. Die Kohleanfuhr sollte
sechs Kreuzer den Kübel, die Erzfuhr fünfzehn Kreuzer den Zentner nicht übersteigen
. Besondere Sorgfalt sollte den Erzkästen gelten, um Transportverluste zu
vermeiden.30 Die überfällige Neubesetzung der Ämter erfolgte dann zum 12. September
1551. Jobst Heilmann wurde jetzt in Gnaden entlassen und mit einer
lebenslangen Jahresrente von 100 Gulden bedacht. Er sollte sein Amt dem Jakob
Schimel abtreten und mit allem Erzvorrat, Hüttenzeug, Ordnungen, Befehlen,
Registern usf. überstellen. Der Nachfolger Schimel hatte seinen Amtssitz nach
Oberried zu verlegen, sein Jahressold wurde auf 100 Gulden festgesetzt mit der
Zusage einer Aufbesserung von 25 Gulden, wie sie auch der Vorgänger besessen
hatte — also eine deutliche finanzielle Besserstellung Schimels. Das Bergrichteramt
war an Sebastian Winkler abzutreten und mit allen Unterlagen zu übergeben.
Winkler erhielt wie bisher Schimel 60 Gulden Jahressold und eine Zulage fürs
Pferd wegen der großen Entfernungen in seinem Amtsbereich. Die Vereidigung
Schimels und Winklers wurde alsbald am Regierungssitz Ensisheim vor dem
Landvogt vollzogen.31

Wegen der nahenden kalten Jahreszeit drängte Innsbruck Ende Oktober 1551
auf Fertigstellung und Inbetriebnahme des Hüttwerks. Die Einsprüche Oberrieds
und Freiburgs durften zu keiner Verschleppung der Bauarbeiten führen. Innsbruck
drückte sein Befremden über den Sinneswandel des Priors aus, der doch
der Kommission gegenüber bereitwillig gewesen sei. Die Befürchtungen wegen des
Hüttrauches wurden mit Hinweisen auf Markirch im Lebertal abgewiesen, ,,da
mer dann einerley hüttwerckh steen, den matten und äckhern dardurch bißher
kain sonnder schaden beschehen, sonnder allda gleich sowol als anndrer orten
guet und fruchtpar sein." Die Oberrieder könnten sich also nicht beklagen, wegen
der Schmelze an Nahrung und Holz Mangel erleiden zu müssen. Vielmehr sei
österreichischerseits bereits angeordnet, ihnen die Wälder beiderseits der Brugga
von Oberried bis zur Übeln Brücke zu erhalten, notfalls auch im Wilhelmer Tal
welche anzuweisen. Ausgenommen wurde nur der eventuelle Bedarf an Zimmer-
und Bauholz fürs Hüttwerk, sowie für ,,schür- und treibprennde" bei der Verhüttung
, der auch aus dem den Bauern reservierten Teil für das Schmelzwerk
vorbehalten wurde. Mit Seitenblick auf Markirch betonte man, daß dieses Hüttwerk
den Untertanen zu ihrer eigenen und ihrer Frauen und Kinder Ernährung
und zum Lebensunterhalt vielfältig beitragen und mehr zum Nutzen und Guten
denn zum Schaden gereichen werde. Den Freiburgern wurde ihr eigener Holzreichtum
vorgehalten, sie hätten selbst unmittelbar bei ihrer Stadt ein Hammerwerk
und Schmelzhütten mit entsprechend hohem Holzverbrauch erlaubt, nicht
gerade ein Zeichen für den Holzmangel der Stadt. Urkundenkopien von vor 200
Jahren bewiesen, daß auch Graf Konrad von Freiburg die Wälder von Oberried
zum Berg- und Schmelzwerk gebraucht hätte; Ihre Majestät sei zudem Landesfürst
, Schutz- und Schirmherr des Klosters, auch die Gewerken im Schauinsland
nutzten derzeit die Wälder ohne Einspruch und auf Anweisung des Bergrichters.
Das von Freiburg alternativ vorgeschlagene Zastler- und Falkensteiner Tal kämen
nicht in Frage, und es sei bereits der Großteil an ,,Vorräten, holtz, kalch, sandt
und andere bereitschafft geen Oberried zu aufrichtung des hüttwerchs gebracht

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