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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 197
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Städte wie Straßburg und Basel gegenüber den Bauern bewahrt hatten, besaß
Freiburg nicht, das sich, im Weltlichen wie im Kirchlichen der Reform abgeneigt,
ganz auf die Seite der Herrschaft gestellt hatte und deshalb bei den Aufständischen
besonders verhaßt war.28 Diese waren nicht bereit, Freiburgs Schutzverpflichtung
für Schuttern irgendwie in Rechnung zu stellen, während beispielsweise
die elsässischen, aber auch die zu Schuttern versammelten Bauern gegenüber
Straßburgs klösterlichen Ausbürgern die Zugehörigkeit zum Straßburger
Bürger verband respektiert haben.29

Auch der Schutz, den die Stadtmauern von Freiburg gegen die angreifenden
Bauern zu gewährleisten versprachen, sollte sich als unzulänglich erweisen. Trotz
des militärischen Einsatzes von Bürgerschaft, Universitätsangehörigen und
Schutzsuchenden — selbst der Abt von Schuttern hatte sich in das Aufgebot der
Wehrfähigen eingereiht30 —, mußte Freiburg am 24. Mai 1525 kapitulieren und
dem Bündnis der Bauern beitreten. Im Bündnisvertrag mit der Stadt sicherten
diese den in Freiburg weilenden Adeligen und Geistlichen gegen Zahlung von
3000 Gulden, die die Betroffenen selbst aufzubringen hatten,31 Schutz an Leib
und Gut zu. Sie setzten aber gleichzeitig durch, daß im Vertrag32 die Bildung
eines gemeinsamen Ausschusses in Aussicht genommen wurde, der über die der
Stadt verpflichteten Klöster befinden sollte. Das Vorhaben zielte ganz offensichtlich
auf die Aufhebung aller Konvente; man wollte sie, wie es heißt, ,,strafen und
abtun", ein Gedanke, der den Aufständischen in der Tat nicht fremd war.33
Diese äußerste Bedrohung der klösterlichen Existenz mag den Abt von Schuttern
veranlaßt haben, sich gemeinsam mit dem Abt von Ettenheimmünster der offiziellen
Delegation der Landstände und der Stadt Freiburg anzuschließen, die in
Innsbruck Erzherzog Ferdinand die Gründe für Freiburgs Kapitulation darlegen
sollte.34 Eine direkte Intervention beim Landesherrn versprach nach Lage der
Dinge noch am ehesten Erfolg, zumal ja eine Klosteraufhebung — sieht man von
der kirchlichen Zuständigkeit einmal ab — nur mit dessen Zustimmung erfolgen
konnte.35

Die Haltung des Kastenvogts im Konflikt zwischen den beiden Klöstern und ihren
Untertanen mag ein zusätzlicher Grund gewesen sein, die Reise nach Innsbruck
anzutreten. Gangolf von Geroldseck hat sich nicht nur für die Belange der
Konvente, sondern nach der Niederlage der Bauern auch für die der Untertanen
des Klosters eingesetzt — nicht ganz uneigennützig, wie wir sehen werden.

Die Zahlung von Entschädigungen für die erlittenen Verluste — nicht die Behebung
der erkennbar gewordenen Mißstände — war das Thema, das nach dem
Scheitern des Aufstandes die politische Szene beherrschte. Abt Konrad Frick verfolgte
weiter seine bisherige Linie und betrieb, gemeinsam mit Ettenheimmünster,
seine Schadensersatzforderungen im Verein mit den breisgauischen Landständen.
Auf dem Tag zu Villingen im April 1526, auf dem die Durchführung der Schadensersatzleistungen
durch eine erzherzogliche Schadenskommission geregelt
wurde, zählte er neben Meister Ulrich Wirtner, dem Freiburger Stadtschreiber
Ulrich Vischer und anderen zu jenen, die eine Reihe von Äbten und Adeligen bei
den Verhandlungen zu vertreten hatten.36 Die Interessen der Untertanen Schut-

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