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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 222
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Vergleich zu ihrem Gegenstück in den habsburgischen Vorlanden, das durch
Klosteraufhebungen, Novizenaufnahme- und Terminverbote stark dezimiert wurde,
erreichte sie das neue Jahrhundert ohne große personelle und materielle Einbußen
. Das Todesurteil sprach ihr dann der Reichsdeputationshauptschluß vom
25. Februar 1803, indem die weltlichen Stände des deutschen Reichs eine umfassende
Säkularisationsbefugnis erhielten, die nicht nur die reichen Stifter ihrem
Zugriff auslieferte, sondern auch das geringste Mendikantenklösterchen.10

Das Absterben der schwäbischen Provinz fand allerdings nicht sofort statt,
sondern nahm einen Zeitraum von 40 Jahren in Anspruch. Während immerhin
die Regierungskollegien des protestantischen Kurfürsten Karl Friedrich von Baden
in den folgenden Jahren aus kirchenpolitischen und fiskalischen Gründen Überlegungen
anstellten, ob die Kapuziner nicht in ihrer bisherigen oder in modifizierter
Form beibehalten werden sollten, kümmerten den katholischen Fürsten Karl Joachim
die Traditionen seines Hauses keinen Deut. Er machte auf Anraten seiner
Regierung in Donaueschingen kurzen Prozeß: Am 16. November und 18. Dezember
180211 erklärte er neben anderen die fünf fürstenbergischen Kapuziner-Niederlassungen
Engen, Haslach, Meßkirch, Neustadt und Stühlingen für konfisziert
und auf den Aussterbeetat gesetzt.

Die förmliche Besitznahme des Neustädter Klosters erfolgte ausgerechnet am
24. Dezember durch den örtlichen Obervogt Karl Fidel Schneider, der den versammelten
Konventualen mitteilte, daß sie ab sofort nicht mehr Herr im eigenen
Haus waren, keine Novizen mehr aufnehmen durften und ansonsten ihren gewohnten
Tätigkeiten nachzugehen hatten. Denn man hütete sich, die Kommunität
aufzuheben, da hiermit Pensionsverpflichtungen und die Anstellung weltlicher
Aushilfspriester verbunden gewesen wäre. Andererseits wurde das jährliche landesherrliche
Naturalalmosen im Wert von 125 fl und etliche Büschel Stroh für die
Bettstellen garantiert. Das Fürstenhaus hielt es auch weiterhin mit dem Josephinismus
, indem es die Bildung einer fürstenbergischen Kapuziner-Kustodie veran-
laßte und deren Personalaustausch mit anderen, noch bestehenden Klöstern der
Provinz zu erschweren suchte, was nach dem Ende seiner Reichsherrlichkeit im
Jahr 1806 zu Konflikten mit dem Konstanzer Ordinariat und der badischen
Staatskirchenbehörde führte.

Diese restriktive Politik zeigte bald einen spürbaren Rückgang des Personalbestands
. Konnten anläßlich des Besitznahmeaktes im Dezember 1802 folgende
Regularen in Neustadt festgestellt werden, nämlich:
P. Gottfried Mahsa (57), * Meßkirch, Guardian,
P. Paul Müller (42), * Biberach, Vicarius,
P. Hierotheus Deuber (70), * Donaueschingen, Senior,
P. Floribert Frey (63), * Döggingen, Subsenior,
P. Nicomed Emele (56), * Stafflangen in Oberschwaben,
P. Gregor Hueber (35), * Eglofs im Allgäu,
P. Franz Salesius Morter (35), * Offenburg,
P. Leopold Marxner (30), * Pfaffenhofen im Elsaß,

und die Laienbrüder Severin Gebs (50), * Menningen an der Ablach, und Gregor
Weißmann (47), * Bohlingen,

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