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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 256
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0258
die Stiftung der Orgel zu genehmigen, so sey sie nicht ungeneigt, auch zu diesem
Zweck noch einiges sich gefallen zu gelassen.''

Das Ministerium des Innern — Katholisches Kirchendepartement — in Karlsruhe
verfügte daraufhin unterm 30. Juni 1812:

,,Da nach solchen die Joseph Steyertische Ehefrau auf legale Weise ihre Einwilligung
zu der befragten Stiftung gegeben hat, so unterliegt die unbedingte Genehmigung
der Stiftung zur Schule ... keinem weiteren Anstände mehr, und
wird andurch ertheilt. Bevor ein gleiches wegen der Stiftung zu einer Orgel geschieht
, hat das Kreisdirectorium, mit dessen Absicht man ganz einverstanden ist,
vorerst noch die Gemeinde Horben einvernehmen zu lassen, ob sie die Unterhaltungslast
der neuen Orgel auf sich nehmen will, da man sie auf den Religionsfond
, der seine ehemaligen Guthaben bey den erlittenen großen Schmälerungen
seines Vermögens nicht mehr fortsetzen kann, zu übernehmen außer stand ist,
folglich in Abgang der eigenen Kirchenmittel dazu, es die Sache der Gemeinde
ist, eine vorhandene Orgel zu unterhalten, oder eine neue anzuschaffen.''

Den Durchbruch im Genehmigungsverfahren brachte dann das Schreiben des
Pfarramts Horben vom 4. August 1812, das zusätzlich seitens der Gemeinde Horben
(wegen Krankheit des Vogts) von den Richtern Johann Georg Batt, Johann
Georg Lorentz und (dem Stifter) Joseph Steyert unterschrieben ist. Es hat folgenden
Wortlaut:

,,Da durch die gemachte Stiftung einer neuen Orgel für die hießige Pfarrkirche
die alte kleine entbehrlich wird und die Pfarrgemeinde Todtnauberg dieselbe um
50 fl an sich zu kaufen gesinnt ist, so wird durch Anlegung dieses Kapitals per
50 fl für den Unterhalt der neuen Orgel gesorgt werden. Sollte aber das Interesse
dieses Kapitals zum Unterhalte dieser neuen Orgel nicht hinreichend seyn, so
macht die hießige Gemeinde, vermög der mit dem Ortsvorstande gepflogenen
Unterredung, und deßwegen hier unten beygesetzten Unterschrift desselben, sich
verbindlich, die noch weiter zu bestreitenden Unkosten auf sich zu nehmen.''

Mit Erlaß vom 4. September 1812 genehmigte schließlich das Ministerium die
Orgelstiftung mit dem Anfügen, ,,daß die Gemeinde Horben die Unterhaltslast
der Orgel auf sich nehme, insofern dazu der Zinns des Erlöses aus der alten
Orgel nicht hinreicht.''

Pfarrer Zimmermann hielt unterm 14. Oktober 1821 für die Akten noch fest:
,,Indessen, weil niemand die neue Orgel, die ihren Stiftern circa 700 fl kostete,
wollte anstreichen und fassen lassen, nahm ich diese 50 fl (Bemerkung des Verfassers
: also den Verkaufserlös der alten Orgel) mit Vorwissen des Ortsvorstands,
und schloß mit dem Vergolder und Lakierer Sebastian Nüßlin in Freyburg einen
Akkord ab, vermög welchem er um diese 50 fl der Orgel einen perlfarbigen Anstrich
gab, und die Verzierungen daran vergoldete.''

Nach dem Tod des Stifters machte dessen Witwe Anna ihre 1812 abgegebene
Absichtserklärung wahr und stiftete unterm 3. Oktober 1825 ,,einhundert Gulden
landrechtlicher Währung zum Unterhalte der von meinem seeligen Ehemann
Joseph Steiert gleichfalls im Jahr 1812 in der Pfarr-Kirche zu Horben gestifteten
Orgel."

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