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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 290
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wölbe, zeigt der Querschnitt für die Ludwigskirche (Abb. 6), die Bleistiftkorrekturen
noch unberücksichtigt, jetzt horizontalgeführte Scheitellinien. Das überkommene
Konstruktionsprinzip bleibt erhalten, wenn auch eine auf dieses Prinzip
zurückzuführende Ausdrucksmöglichkeit einer linearen Steigerung vom Seiten-
zum Hauptschiff infolge des gleichen Anstiegsverhältnisses verloren geht.

Am 5. März 1833 schreibt Hübsch an die Hofdomänenkammer, daß er leider
durch die dringensten Geschäfte abgehalten wurde, ,,die auf die Fortsetzung des
rubricirten Baues bezüglichen Details bearbeiten [...] zu können.4 6 58 Wohl eineinhalb
Jahre ruhte der Baubetrieb wegen Finanzierungsschwierigkeiten der überhöhten
Baukosten und konnte erst wieder am 1. Mai 1833 mit dem Versetzen der
Pfeiler, nachdem bisher nur der Sockel aufgeführt war, in Angriff genommen
werden.59

Es ist nicht anzunehmen, daß die Baudirektion unter Hübsch der drohenden
gänzlichen Einstellung des Bauvorhabens wegen vor März 1833 damit beginnt,
auf der Grundlage der 1831 vorgelegten Baupläne das konstruktive Prinzip zu erarbeiten
. Die nachfolgend beschriebene Planänderung im Querschnitt, eine Tennenbach
nicht zu vergleichende Konstruktionsweise, ist mir nur in den erwähnten
Bleistiftkorrekturen bekannt.

Noch am 17. Juni 1833 berichtet die Bauinspektion Freiburg über Planmangel
auf der Baustelle. ,,Es wird daher gehorsamst darum nachgesucht, daß der Oberbaurath
Hübsch angewiesen werden möge, einen anderen, mit gehörigen Instructionen
versehenen Balier hieher abzuordern, damit der Bau nicht in Stocken ge-
räth, und die gegenwärtig beschäftigten 4 Gesellen, 4 Handlanger und 3 Tag-
löhner immer gehörige Anweisung zur Beschäftigung finden, was dermalen bei
Mangel eines Planes nicht immer geschehen kann."60 Die Domänenverwaltung
Freiburg meldet am 24. Juli 1833, daß ,,aus Abgang der Baupläne (zu deren Einholung
man den Balier Wolf schon vor 4 Wochen aufmerksam gemacht, jedoch
von ihm die Antwort erhalten hat, daß er genau wisse, wie hoch die Quadermauern
zu führen und zu welcher Zeit die Baupläne hier nothwendig seyen) [... ] die
Sakristeythür ca. 4 Schuh und auf der hintern Seite, wo 3 Fensterkreuzstöcke anzubringen
sind, um 2 Schuh zu hoch ausgeführt worden [sind], und daß selbst
die Mauern mehr Solidität erhalten sollten; [...] zugleich mußten die Steinhauer,
um die Maurer vollständig zu beschäftigen, auf Veranlassung des Herrn Ober-
baurathes notwendig verstärkt werden.4 6 61 Die ängstlichen Annahmen der Bauinspektion
müssen noch auf alten Planvorlagen beruhen, ausgehend von einer massiven
Wölbung; Schnittpläne sind zu diesem Zeitpunkt sicherlich keine auf der
Baustelle. Am 5. August 1833 schreibt Hübsch an die Hofdomänenkammer, daß
der Umstand gar nichts zu bedeuten hat, ,,daß an der Sacristei, welche von
dem frühern Plan der Kirche nicht abhängig ist, die Mauern um eine Schichte
höher, als der Riß zeigt, aufgeführt wurden. [...] Die Sacristeifenster werden um
so viel höher angebracht. Was die von der Bauinspection vorgeschlagene Anbringung
von häufigen Bindern in den Mauern der niedern Seitenschiffe betrifft, so
wäre dies im gegenwärtigen Fall ein überflüssiger Kostenaufwand. Ich habe in
dieser Beziehung den Aufseher Wolf und neuerdings den Aufseher Füger ganz be-

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