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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 342
(PDF, 45 MB)
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d. h. meist durch Rache reguliert wurden. Rache war aber vermeidbar durch Sühne, deren
wichtigste Elemente die materielle Ersatzleistung an die Hinterbliebenen und in christlicher
Zeit eine kirchliche Buße waren. Als Teil des Sühnevertrags findet sich oft die dem Täter
auferlegte Verpflichtung, an einer bestimmten Stelle ein Steinkreuz zu errichten. Mit der
Durchsetzung des obrigkeitlichen Strafanspruchs verlor die Sühneregulierung zunehmend
ihre Grundlage, und die rechtliche Funktion der Steinkreuzerrichtung — soweit daran festgehalten
wurde — verflüchtigte sich zu einem bloßen Erinnerungsbrauch.

Der Breisgau ist im Inventar mit ältesten und jüngsten Kreuzsteinen vertreten. Das Freiburger
Bischofskreuz von 1299 weist die früheste Datierung im Lande Baden-Württemberg
überhaupt auf, und noch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts läßt sich der Rechtsbrauch
des Sühnevergleichs in dieser Landschaft feststellen. Auf dem heutigen Stadtgebiet
von Freiburg sind zwei Kreuze vorhanden: das erwähnte Bischofskreuz, dessen Charakter
als Sühnekreuz allerdings schon immer umstritten war, und das Kreuz von Waltershofen.
Verschwunden seit etwa 1950 ist das Kreuz von Littenweiler, an das immerhin die „Kreuzsteinstraße4
4 erinnert. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ließen sich 24 Steinkreuze
feststellen, drei weitere sind in neuester Zeit auf die Verlustliste zu setzen. Für den Landkreis
Emmendingen sind acht vorhandene Steinkreuze verzeichnet.

Das baden-württembergische Steinkreuz-Inventar mit seinem wertvollen Bildteil ist eine
eindrucksvolle Leistung, die alle Anerkennung verdient. Freilich ist damit die Steinkreuzforschung
in diesem Gebiet durchaus nicht abgeschlossen, Von einigen möglichen Ergänzungen
abgesehen, könnte der Befund vor allem noch aus archivalischen Quellen angereichert
werden, ein lohnendes Arbeitsfeld für die ortsgeschichtliche Forschung. Dem Rechtshistoriker
bleibt noch die nicht leicht zu lösende Aufgabe zu untersuchen, ob ein Zusammenhang
zwischen der Effizienz der Blutgerichtsbarkeit und einer Regulierung durch
Sühnevergleiche besteht.

Schließlich noch eine Bemerkung zu dem umfassenden Bildteil, in welchem die Flurkreuze
nach ihrem heutigen Standort wiedergegeben sind. Da die Standortfrage nicht belanglos
ist, wäre es wertvoll gewesen, wenn man für jene Kreuze, die versetzt werden mußten
, eine ältere bildliche Situationsdarstellung soweit vorhanden — beigefügt hätte. Dies
würde in unserer Landschaft etwa für Ebringen (Federzeichnung im ,,Schau-ins-Land"
3/1876, S. 79) und für Gündlingen (ältere Fotografien) gelten.

Auch die abgegangenen Kreuze könnten in dieser Weise bildlich wenigstens dokumentiert
werden.

Das Werk von Losch setzt Maßstäbe. Es befriedigt nicht nur vielfältige Bedürfnisse, sondern
liefert der Steinkreuzforschung neue Grundlagen. Clausdieter Schott

Typisch badisch. Versuch der Rehabilitation eines Landes und Volkes. Nach Quellen aufgezeichnet
von Heinz Bischof, Verlag Weidlich Frankfurt a. M. 1981. 192 S., zahlr. Abb.

Der Rezensent, von Geburt Westfale, hätte wohl kaum zu entscheiden gewagt, ob die
von Heinz Bischof zusammengestellten Texte die typischen Züge des badischen Volkscharakters
recht widerspiegeln. Er wird jedoch vom Herausgeber selbst der Verlegenheit
enthoben, der sich im vorangestellten Prolog vorsichtig-augenzwinkernd der Festlegung
entzieht: das Pfälzische, das Fränkische und das Alemannische ergeben zusammengenommen
den harmonischen Dreiklang, der das Land Baden seit seiner Gründung charakterisiert
— das typisch Badische suchen wir vergebens. Das amüsante Scheinproblem gibt
Gelegenheit, eine bunte Auswahl von Texten, in sieben Kapiteln thematisch lose geordnet,
in einem mit vielen älteren Abbildungen ausgestatteten Band zu vereinigen. Die Geschichte
der ersten hundert Jahre des badischen Staates tritt einleitend ins Bild, anekdotenhaft,

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