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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 8
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tungsmäßig nicht von ihrem Umland getrennt. Ähnliches läßt sich im Herzogtum
Württemberg und in den badischen Markgrafschaften beobachten, wo sich die
kleinen Amtsstädte gegenüber ihrem Umland selten zu selbständigen Kommunen
entwickeln konnten.

Die Lage im Breisgau sah dagegen ganz anders aus. Die Habsburger kamen erst
spät und nur stückweise zu Besitz. Die rechtsrheinischen Territorien konnten sie
niemals konsolidieren, da die markgräflichen Herrschaften Hachberg und
Rötteln-Sausenberg-Badenweiler unüberbrückbare Hindernisse auf dem Weg zum
Territorium bildeten. Daher entwickelten sich die Herrschaftsverhältnisse auch
anders.2 Im Gegensatz zum markanten Gefälle zwischen reichsstädtischer Dekapole
und unselbständiger Amtsstadt im Elsaß traten im Breisgau zwei Formen der
Landstadt hervor: Die einfachen Landstädte, die einem Lehensherrn unterstanden
, wie Staufen, Waldkirch, Kenzingen, Burkheim; dann die Territorialstädte,
die der österreichischen Landeshoheit unmittelbar unterstellt waren — Freiburg,
Breisach, Neuenburg, Endingen. Dieser Trennung wurde bezeichnenderweise auf
den Landtagen Rechnung getragen, da lediglich die Stadtherrenfreien Städte die
Landstandschaft besaßen. Aus diesen Beobachtungen ist ersichtlich, daß die vier
breisgauischen Territorialstädte eine Sonderstellung im vorderösterreichischen
Untertanenverband einnahmen, die ihnen weitaus größere Bewegungsfreiheit und
Einflußnahme als den übrigen Landstädten verschaffte. Für Freiburg trat insbesondere
hinzu, daß der stärksten Metropole in Vorderösterreich politische Verantwortung
und Führung zufallen mußten, solange die vorderösterreichische Regierung
in der sonst völlig bedeutungslosen elsässischen Amtsstadt Ensisheim residierte
. Dieser Umstand mag ferner den Blick dafür schärfen, daß eine selbständige
Territorialpolitik Freiburgs durchaus im Interesse Österreichs liegen konnte,
wenn sie zur Festigung der städtischen Machtposition beitrug. Bei der Beurteilung
der Freiburger Erwerbspolitik in den 1490er Jahren verdient dieses Moment besondere
Erwägung, wird aber in der bisherigen Literatur entweder übersehen oder
verkannt.

Dies bedeutet aber nicht, daß die Stadt die Lösung von ihren Herren, den
Grafen von Freiburg, und den Übergang an Österreich 1368 gleich zum Anlaß
nahm, eine konsequente Territorialpolitik zu betreiben. Die Ursprünge dieser
Politik werden wir auch falsch beurteilen, wenn wir unser Augenmerk lediglich
auf den fortschreitenden Gebietserwerb richten. Der Begriff Territorialpolitik darf
zunächst nicht so eng aufgefaßt werden, als handele es sich ausschließlich um den
Kauf von Dörfern und Ländereien. Die Einflußnahme der Stadt auf das Land gestaltete
sich mehrschichtig und mehrseitig durch Bündnisse, Öffnungsrecht und
Ausbürger Verträge.3 Vor allem kann Territorialpolitik nicht in vacuo gesehen
werden; sie muß vielmehr in das Gesamtgefüge der städtischen Interessenpolitik
eingeordnet werden, deren letzte und radikalste Konsequenz sie war. Auch Freiburgs
Territorialpolitik nur aus dem Geflecht der Stadt-Land-Beziehungen interpretieren
zu wollen, führt in die Irre, da letztere wiederum durch die Lage der
Stadt nach 1368 bedingt und geformt wurden. Welche Veränderungen in dieser
Gesamtlage ergaben sich aus dem Übergang an Österreich?

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