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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 11
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Erwerbungen des 14. Jahrhunderts.10 Hinzukam, daß einzelne Bürger und Körperschaften
Grundbesitz und Einkünfte auf dem Land erwarben — das markanteste
Beispiel ist wohl das Heiliggeistspital. Die Anziehungskraft der aufblühenden
Stadt führte dazu, daß umliegende Adlige das Bürgerrecht kauften, sich Stadthäuser
zulegten, wo sie sich in geselliger Umgebung vergnügten und sich von der
rauhen und unbequemen Existenz auf ihren Rattennestern erholen konnten. Aber
auch Bauern konnten sich mit Duldung ihrer Herren das Bürgerrecht erwerben;
viele Untertanen der Grafen von Freiburg auf dem Lande leisteten den Bürgereid
und kamen daraufhin in den Schutz und Schirm der Stadt.

Nach der Befreiung von ihrer unmittelbaren Herrschaft mußte die Stadt vor
allem ihren politischen Einfluß auf das Umland erhalten und festigen. Es wäre
aber verfehlt zu glauben, daß diese Politik zuerst oder vorsätzlich über den Aufbau
eines Territoriums erfolgte. Vielmehr lag es der Stadt daran, die Beziehungen
zum Adel zu klären, die durch den Befreiungskrieg sehr getrübt wurden, da die
Mehrheit des breisgauischen Adels auf der Seite Graf Egons gegen die Stadt gekämpft
hatte. Schließlich kontrollierte der Adel das platte Land, konnte also der
Stadt nach Belieben ihre Existenz abschneiden durch Verbote an die Untertanen,
die Stadt mit Lebensmitteln zu beliefern. Dies kommt 1476 sehr plastisch zum
Ausdruck, als der Rat eine grundlegende Überprüfung und Reform der städtischen
Verwaltung vornahm. Bei der ständigen Suche nach neuen Einnahmequellen
gedachte der Rat, den Adel stärker zur Kasse zu bitten durch Erhöhung seines
jährlichen Steuerpauschalbetrags, des sogenannten Satzes. Der vorderösterreichische
Landvogt, Wilhelm von Rappoltstein, selbst Mitglied eines angesehenen
elsässischen Adelsgeschlechts, wies aber darauf hin, daß sich der Adel dadurch
rächen möchte, daß er die Lebensadern der Stadt durchschnitt. Der Rat nahm
daraufhin von seinem Plan Abstand:

,So möchten die edellut mit iren armen luten bestellen, das sy die statt mit
fruchten zufüren vermitten, und stünd allerhand sorgen und abgangs uff den
dingen.'11

Die Stadt konnte den Adel in der Tat nicht entbehren. Die Verfassung von 1392
hatte vorgeschrieben, daß der Bürgermeister ein Adliger sein mußte; ein Teil des
Rats sollte durch Adlige besetzt werden, obgleich es im Laufe des 15. Jahrhunderts
immer schwieriger wurde, sie dazu zu verpflichten. Doch waren auch handfeste
Vorteile für die Stadt mit der Aufrechterhaltung guter Beziehungen zum
Adel verbunden. Die adligen Ausbürger trugen durch ihre Steuersätze und das
Weinungeid nicht unwesentlich zu den städtischen Einnahmen bei. Ihre militärischen
Dienste standen der Stadt bei den vielen Reiszügen des 15. Jahrhunderts
zur Verfügung. Im allgemeinen stellte ihr Bürgerrecht schlechthin eine wichtige
politische Beziehung zum Umland dar, obgleich der Erwerb von bäuerlichen Ausbürgern
das Verhältnis zwischen Stadt und Adel oft trübte.

Der Erwerb von bäuerlichen Ausbürgern (Pfahlbürgern) war nun der erste
direkte Schritt auf dem Weg zur Ausdehnung der städtischen Einflußsphäre auf
das Umland, der allerdings schon lange vor 1368 gemacht wurde. Mit der Herausbildung
von geschlossenen Territorien im 15. Jahrhundert, vor allem den Bestrebungen
der Markgrafen von Baden, wurde die Aufnahme von bäuerlichen

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