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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 128
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1983/0130
Beamten nicht zusammengeworfen werden könne. Die planmäßig angestellten Professoren
müßten bleiben."30 Fehrle ventilierte auch die Frage der Anpassung der
Senate und Disziplinargerichte, schob freilich diese Forderung auf die Ebene der
Studentenschaft. Immerhin gab er Sauer zu verstehen, daß über die politische Einstellung
des künftigen Rektors v. Möllendorff im Ministerium Bedenken vorhanden
seien.

Wie eine Bombe schlug dann am 7. April der berüchtigte Erlaß A 7642 vom
6. April an der Universität Freiburg ein. Dieser Erlaß beruhte auf der Bekanntmachung
des Reichskommissars Wagner im amtlichen Teil der Nr. 81 der Karlsruher
Zeitung vom 5. April 1933 unter der Nr. 34953. Das ,isolierte* badische Vorpreschen
— kein anderes Reichsland verfuhr in ähnlicher Weise — mündete gleichsam
ein in das auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 24. März erlassene Reichsgesetz
zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, dessen § 3
die Versetzung von Beamten nicht-arischer Abstammung in den Ruhestand verfügte
.31 Angesichts dieser verwickelten Verordnungs- und Gesetzessituation war die
Verwirrung perfekt und die Rechtsunsicherheit groß, zumal nicht abgesehen werden
konnte, wie in den Einzelfällen zu verfahren war, andererseits jedoch der Vollzug
unmittelbar erfolgen sollte. Hinzu kam der Erlaß vom 7. April 1933 Nr. A 7723,
demzufolge es „geboten" erschien, „insbesondere die Senate . . . neu zu bilden",
d.h. sie Judenfrei* zu machen und bis zum 1. Mai nach Karlsruhe zu berichten.32 Begründet
wurde diese in die universitäre Selbstverwaltung scharf eingreifende Verfügung
mit der in den Ländern erfolgenden Gleichschaltung und mit dem Judenerlaß*
Nr. 7642.

Es hat den Anschein, als ob in der Freiburger Universität weithin eine Lähmung
eingetreten sei. Immerhin waren so angesehene Mitglieder des für 1933/34 gewählten
Senats die nicht-arischen Professoren Eduard Fränkel (Philosophische Fakultät)
und Fritz Pringsheim (Rechts- und staatwissenschaftliche Fakultät), die jetzt in
zweierlei Hinsicht zur Disposition standen: als Lehrstuhlinhaber und als Senatoren.
Zwar glaubte Sauer, die badischen Erlasse könnten vorerst auf sich beruhen bleiben,
bis die verschiedenen Gremien (Hochschulreferenten-Konferenz und Rektorenkonferenz
) sich damit befaßt hätten. Den verunsicherten Professoren, besonders den
Klinikdirektoren erklärte er, den Erlaß „zunächst zur dilatorischen Behandlung"
den Fakultäten weitergegeben zu haben ,,zur vorläufigen Kenntnisnahme". „Inzwischen
werde ja wohl eine gewisse Klärung durch die Hochschulreferenten erzielt
worden sein und auch auf der Rektorenkonferenz in Wiesbaden . . . eine gemeinsame
Haltung der Universitäten beschlossen werden. Nach meiner Auffassung könne
die Haltung nur darin bestehen, daß wir geschlossen den Universitätsstreik ankündigen
, solange diese Verfügung, die die letzte Grundlage der Lehrfreiheit aufhebt,
fortbestehe." Er beruhigte auch Eduard Fränkel; er solle ruhig weiter zur Universität
kommen bis zur endgültigen Klärung.33 Bestärkt wurde Rektor Sauer in dieser
Bewertung durch die Dekane, so schrieb z.B. der Prodekan der Juristischen Fakultät
, Marschall v. Bieberstein, dem Rektor am 10. April, seiner Meinung nach erlaube
der Erlaß eine „ruhige und aufschiebende Behandlung". Er habe sich, die Theologische
Fakultät ausgenommen, mit den übrigen Dekanen daraufhin verständigt,
die vom Ministerium verlangten Eröffnungen gegenüber den nicht-arischen Hoch-

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