Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 188
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1983/0190
§ 3. Dem Krankenspital in Lörrach widme ich einen Stiftungsfond von sechstausend
Gulden ...

§ 6. Dem Waisenhaus in Carlsruhe bestimme ich einen stehenden unangreifbaren
Stiftungsfond von fünftausend Gulden ...

§ 7. Der Waisenanstalt in Mannheim vermache ich fünftausend Gulden ...

§ 8. Dem bürgerlichen Krankenspital dahier in Freiburg widme ich viertausend
Gulden . ..

§ 9. Der Universität Freiburg widme ich einen stehenden unangreifbaren Stiftungsfond
von fünftausend Gulden zur Errichtung zweier Stipendien für arme Stu-
dirende der hiesigen Hochschule mit Ausschluß der Theologen, welche anderweite
Unterstützungen finden . .. Für den Fall, daß die hiesige Universität aufgehoben [!]
und anderswohin verlegt oder einer andern [Heidelberg?] einverleibt werden sollte,
solle der Stiftungsfond von fünftausend Gulden dem Kranken-, Sterbe- und
Wittwenkasse-Verein daher, und so auch dieser eingehen sollte, meiner Dienstboten
-Stiftung dahier zufallen ...

Die § 11 bis 42 vermachen jeweils mehrere tausend Gulden an Privatpersonen,
denen sich der Verstorbene nachträglich erkenntlich zeigen will, etwa dem Vergolder
Sebastian Nüßle eintausend Gulden, dem Hrn. Carl Meier, botanischem Gärtner,
sollen dreitausend Gulden zukommen; vor allem bedenkt Merian darin auch unverheiratete
Töchter und ehemals bei ihm tätige Dienstboten.

§ 43 berücksichtigt 15 Legate ä eintausend Gulden.

§ 44 erwähnt vorzugsweise seine in persönlichen Diensten stehenden Hausbediensteten
wie Kutscher und Köchin: ... für jedes Dienstjahr dreihundert Gulden ...
und überdies jedes derselben eintausend Gulden noch weiteres als freundliches Andenken
längstens in acht Wochen nach meinem Tode ... nebst einhundert Gulden
ein jedes für dreimonatliche Verköstigung und Löhnung ...

§ 45 kümmert sich um die ehevorigen Dienstboten, führt diese namentlich auf
und vermacht jedem von ihnen jeweils tausend Gulden (insgesamt achttausend Gulden
).

§ 46 bedenkt die vier Kinder seines verstorbenen Kutschers Georg Alois Schwan
mit jeweils 750 Gulden.

§ 47 verwendet mehrere Beträge zur Aufrechterhaltung seiner Stiftungen, auch
möchte Merian seinen Helfern eine kleine Gedächtnisfeier bereiten, welche darin bestehen
soll, daß sie bei der Rechnungs-Abhör sich bei einem freundschaftlichen
Mahle vereinigen mögen ... Darüber berichtet Ehrler (vgl. Anm. 13), daß das Mahl
[anno 1913] mit Rücksicht auf den erheblich gesunkenen Geldwert und die größere
Zahl der Teilnehmer nur noch ... alle drei Jahre ... abgehalten wird.

§ 48: Ich stifte ferner einen harrenden Fond von viertausend Gulden, wovon die
Zinse alle Jahre an meinem Todestage an hiesige Hausarme durch die Armenkommission
vertheilt werden sollen.

§ 49 verfügt über des Erblassers „Hausgeräthschaften", bedacht wird hier seine
gegenwärtige Haushälterin Magdalena Koch von Waldshut, die auch von den vorhandenen
Weinen ... zwanzig Ohmen oder zweitausend Maaß [12 000 L!] nach

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