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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 216
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ten, sondern u. a. auch durch Holzmachen bedingt. In den Vororten gab es etliche
spezielle Reitwege. Geschlossene Abteilungen (Militär) durften nicht die Gehwege
benutzen, dasselbe galt für Handwagen und Schlitten und freilich auch für die Velo-
zipede. Nur Kinder- und Krankenwagen war der Gehweg gestattet. Den Fuhrwerken
wird gemäßigter Trab als Maximalgeschwindigkeit vorgeschrieben, schlechtgefederte
Fahrzeuge haben auf Kopfsteinpflaster zur Lärmvermeidung im Schritt zu fahren.
Rechtshalten gilt, ,,Vorbeifahren geschieht links im Trab44, Rückwärtsfahren mit
Pferden ist verpönt, dasselbe gilt fürs Peitschenknallen (= späteres Autohupen).
Lastfuhrwerke sind mit einer, Personenfuhrwerke mit zwei Laternen zu beleuchten.
In der Innenstadt dürfen keine Wagen gekoppelt werden. Langholzfuhren erfordern
bei über 9 m Gesamtlänge einen zweiten Fuhrmann. Durch die Stadttore darf in
jedem Fall nur Schritt gefahren werden. Am Waldsee gab es den ersten öffentlichen
Parkplatz. Für die eben inszenierte Straßenbahn (1901/02 nach Günterstal) gibt es
bereits eine stattliche Reihe einschlägiger Bestimmungen, sie hat allorts weitgehend
Vorfahrt. Im Innern der Wagen durfte nicht geraucht werden, Ein- und Aussteigen
während der Fahrt war verboten (aber doch noch möglich). Die Höchstgeschwindigkeit
betrug in der Innenstadt 12, im übrigen 20 km.

Was der Straßenbahn recht, durfte dem Veloziped nicht fehlen. Jedes Fahrrad
hatte seine Nummer (Dienstfahrräder und außerhalb des Großherzogtums Wohnende
ausgenommen). Es gab Radfahrerkarten, Kinder unter 14 Jahren konnten
solche nur auf Antrag des Erziehungsberechtigten erhalten. Von der Klingel soll
reichlich Gebrauch gemacht werden. Farbige Laternen sind verboten. ,,Fahrräder
sind im Sinne der Straßenpolizeiordnung als Fuhrwerke zu betrachten.44 — Vorläufer
der elektrischen Straßenbahn war die Pferdebahn, deren Vorschriften in Freiburg
bis ins Jahr 1888 zurückreichen. Sie durften nur im Schritt fahren und mußten
mit einer ,,kräftig und schnell wirkenden Bremsvorrichtung44 versehen sein —
„Zum Begleiter je eines Wagens sind zwei erwachsene Männer zu verwenden44.
Übrigens hatten drei renomierte Freiburger Firmen diesbezüglich ihre Aktivitäten
entwickelt: die Rislersche Knopffabrik, die Sinnersche Löwenbrauerei und die Bren-
zingersche Baufirma. Vom „Verkehr mit Motorfahrzeugen44 erfahren wir übrigens
nur indirekt, und zwar durch Verbotsparagraphen betr. Waldsee- und Immental-
Schloßbergstraße (Oberbürgermeister Dr. Winterer hatte seine Panoramenstraßen
ja für seine spazierengehenden Bürger angelegt).

Wasserschutzvorschriften gab es vorwiegend an der Dreisam (Hochwasser von
1896!); über die „Benützung des Kronenmühlebachs, Dietenbachs und Käsbachs44
gab es eigene Bestimmungen, die auch die Bewässerung vor allem der Haslacher
Matten berücksichtigen.

Breiten Raum nimmt die Marktordnung ein: neben dem werktäglichen Wochenmarkt
auf der Nord- und ggf. auch auf der Südseite des Münsterplatzes der Holzmarkt
„auf dem Holzmarktplatz für Holz jeder Art44, ferner der Kartoffelmarkt,
der Geschirr-, Korb- und Küblermarkt auf dem Franziskanerplatz, der Kraut- und
Rübenmarkt auf dem Karlsplatz und was mehr. Der Verkauf von Zucker- und Kolonialwaren
sowie von Textilien und Alkohol war auf dem Wochenmarkt untersagt,
dasselbe galt für unreifes Obst, das Mitbringen von Hunden war Käufern und Verkäufern
nicht gestattet. Die Markttaxen, in der Regel freilich nur Pfennigbeträge,

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