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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 86
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1984/0088
Abb. 6 Schlußzeilen des von Markgraf Carl Friedrich persönlich konzipierten und eigenhändig

geschriebenen Entwurfs der „Antwort".

an den Leibeigenenabgaben und -gebühren hatten.37 Eine weitere zeitliche Einschränkung
betraf alle jene Personen, die in leibfreie außerbadische Territorien
auswandern wollten. „... bis wir durch Verträge ... hierin eine billige
Gleichheits- und wechselseitige Zugsfreiheit werden festgesetzt haben". Unberührt
von dem Aufhebungs-Erlaß blieben auch alle bisher bestehenden Verpflichtungen
zu Frohnen, Zehntabgaben, Kriegsdiensten und Strafen wegen unerlaubter Auswanderung
.

Wenn die Aufhebung der Leibeigenschaft, genau besehen, eine begrenzte Milderung
und Abschaffung von Taxen und Gebühren bedeutete, so war die moralische
Wirkung auf die Untertanen im Lande groß; denn sie wurde als weitaus befreiender
empfunden, als sie sich zunächst tatsächlich auswirken konnte. Es spielten
eben jene emotionalen Regungen, die bei dem Wort Leibeigenschaft im Volke bis
auf den heutigen Tag Assoziationen an mittelalterliche Hörigkeit auslösen, eine
um so größere Rolle, weil im Rechts- und öffentlichen Leben der vereinigten
Markgrafschaften das Wort Leibeigenschaft ein für allemal ausgelöscht war. Dies
kam insbesondere in den zahlreichen Dankadressen zum Ausdruck, die von den

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