Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 88
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hätte kommen können, sind heute Archivgut. Doch zu stetem öffentlich sichtbaren
Zeugnis ihrer „Herzensfreude" ließen die Bauern von Eutingen auf Initiative
ihres Schultheißen Adam Stieß ein Denkmal errichten. Die Inschrift des Denkmals
kündet auch unserer Zeit von jenem Jahrhundertereignis, von der enthusiastischen
Aufnahme der Reform des Landesherrn Carl Friedrich. Aus den Worten klingt
der Nachhall des Volksjubels, der das landesväterliche Geschenk der Freizügigkeit
begleitete: „Badens Karl Friedrich, dem Vater des Volkes, als er die Leibeigenschaft
mit Folgen samt dem Abzug aufhob und die Rechte der Menschheit herstellte
, setzte dieses Denkmal die Gemeinde Eutingen den 23. Juli 1783." Auf dem
Sockel steht zu lesen „Wanderer dieser Straße sag Deinem Lande und der Welt
unser Glück. Hier ist der edelste Mann Fürst".42

Abb. 7 Wilhelm Freiherr von Edelsheim (| 6. Dezember 1793), 1758 bad. Hofrat und Kammerjunker,
1774 wirklicher Geheimrat, zuletzt Leiter des bad. Ministeriums des Innern und Präsident des bad.
Revisionsgerichts, hat als vertrauter, persönlicher Berater des Markgrafen verdienstvollen Anteil an

dem Aufhebungsrescript vom 23. Juli 1783.

In der Tat, auch über die Grenzen der markgräflichen Lande hinaus fand Carl
Friedrichs Entschluß in der gelehrten und politischen Welt Beifall und hohes Lob.
Als den „Vertrauten und Liebling Gottes", den „großmütigen Retter von einer
halbtausendjährigen Sklaverei" rühmten so einflußreiche und angesehene Publikationen
wie Schlözers „Staatsanzeiger" oder die Zeitschrift „Teutsche Staatskanzlei
" das Ereignis, obgleich es nicht das erste und einzige in deutschen Landen

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