http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1984/0159
Schreiben des Städtischen Wohlfahrtsamts Freiburg
an den Oberbürgermeister — Abt. III —
StadtA Freiburg C 4 XVII/6/6.
Stööt. Etoblfabtteamt
f teiburg im Breisgau, licn
flDolf-ßitlcT-Stra&e 143
17. November 1938
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Der Staöt f rtiöurg L 13r.
fit. 17 49 Carteruljt
21.N0V.1938
Behandlung der Juden in der öffentli=
chen Fürsorge,
Nach dem Stande vom 31«10.1938 befinden sich 20 Juden(mit
insgesamt 39 Köpfen) in laufender offener Fürsorge.
Pürsorgerechtliche* SonderbeStimmungen für die Behandlung
der Juden sind bis jetzt seitens der Reichsregierung nicht er=
lassen worden. Nach dem bisherigen Rechtszustand musste daher
Juden auch die Vorteile der gehobenen Fürsorge gewährt werden,
soweit sie die deutsche Staatsangehörigkeit besassen und die
übrigen Voraussetzungen (§§ 14 ff der Reichsgrundsätze) erfüll*
ten.
Dieser Zustand steht mit dem heutigen Rechtsempfinden in dei
Judenfrage nicht mehr im Einklang. Die neueste Judengesetzgebung
dieser Tage räumt den Judsn eine staatsrechtliche Stellung ein,
die eine ganz erhebliche Beschränkung ihrer bürgerlichen Rechte
bedeutet und ihnen auch nicht mehr die Rechte zubilligt, die
Ausländer im Reich geniessen.
Es kann daher künftig nicht mehr verantwortet werden, dass
Juden fürsorgerechtlich gleich behandelt werden wie deutsche
Volksgenossen und besser behandelt werden, wie Ausländer• § 34
der Reichsgrundsätze bestimmt, dass Ausländern im Falle der
An den
Oberbürgermeister -Abt.III-
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