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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 16
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0018
dieser Angabe nichts Rechtes anzufangen wußten. Leichtlen hatte seinen Abdruck
noch näher kommentiert mit dem Satz: „Dies dürfte die Meinung entscheiden, daß
der am 18. Februar 1122 gestorbene Herzog Bertold III. als Erbauer von Villingen,
wie von Freiburg anzusehen ist."43 J. Bader begnügte sich mit dem lapidaren
Nebensatz in bezug auf diese Quelle: „was alles nur auf Berchtold III. passt."44 Die
Frage, welcher Herzog von Zähringen mit dem hier genannten „Fundator" gemeint
sein könnte, wird uns noch zu beschäftigen haben. Hier sei zunächst bemerkt, daß
jeder nur einigermaßen Geschulte bei der Art und Weise des Abdrucks zu der Folgerung
gelangen mußte, daß gemeint sei: duodecima kalendas Februarii, was infolge
der Rückwärtszählung des römischen Kalenders mit 21. Januar aufzulösen gewesen
wäre. Überraschung muß es allerdings hervorrufen, daß Leichtlen das in
Frage kommende Datum trotzdem richtig mit 18. Februar errechnet hat.45 Dies erklärt
sich sehr einfach aus der Tatsache, daß ihm das Originalblatt des Anniversars
für den Monat Februar vorlag.

Dem fügt er freilich noch die Jahres Zahl 1122 bei, die in der Anniversarnotiz
garnicht enthalten ist. Wie er auf sie gekommen ist bleibt völlig offen. Wenn man
den von J. Bader abgedruckten Text der Anniversareintragung ins Auge faßt, dann
fällt ferner auf, daß dieser den noch bei Leichtlen zu findenden Großbuchstaben G
weggelassen hat. Offenbar eliminierte er ihn, weil er damit ebenfalls nichts anfangen
konnte. Schließlich haben beide verzeihlicherweise das Wort villa vor dem
Ortsnamen Vilingen weggelassen, wohl weil es nur noch schwer erkennbar ist. Nun
enthält die genannte Eintragung wenigstens eine Tages- und Monatsangabe. Mit
dieser hätte man schon etwas anfangen können, wenn sie zutreffend abgedruckt
worden wären. Dies ist aber nicht der Fall. Mit der Weglassung des G begab sich
Bader eines weiteren Hilfsmittels, das zur Lösung des Rätsels hätte beitragen können
. Denn jeder, der sich mit der Quellengattung Anniversar auch nur kurz befaßt
hat, wird sofort zu der Vermutung gelangen, daß es sich hier wahrscheinlich um
einen der sogenannten Sonntagsbuchstaben handeln müsse.46

Entsprechend den sieben Tagen der Woche war es in den Kaiendaren und Anniversaren
allgemein üblich, den unter einander aufgereihten Tagen die Sonntagsbuchstaben
A bis G voranzustellen. Diese dienten der Berechnung der Sonntage in
den betreffenden Jahren. Man begann am 1. Januar mit dem Buchstaben A, dem
die übrigen bis G folgten. Dann setzte man am 8. Januar erneut mit A ein und so
fort. Fiel also etwa der erste Sonntag des Jahres auf den 7. Januar, der dieser Anordnung
entsprechend den Sonntagsbuchstaben G zu tragen hatte, so waren im Ka-
lendar alle Tage des restlichen Jahres mit dem Buchstaben G Sonntage. Eine hier
nicht näher zu behandelnde Ausnahme bildeten nur die Schaltjahre. Wollte man
nun den als höchsten Festtag des Jahres angesehenen Ostersonntag ermitteln, dann
mußte man die Daten des Mondzyklus in die Berechnungen einbeziehen, da Ostern
bekanntlich auf den ersten Sonntag nach Frühlingsvollmond (frühestens 21. März)
fällt. Dieses Fest kann also nur zwischen 22. März und 25. April liegen. Die aufgrund
der kombinierten Sonntags- und Mondberechnung gewonnen Ostertermine
wiederholen sich zu unregelmäßigen, nicht allzuhäufig wiederkehrenden Terminen.
Wenn umgekehrt Sonntagsdatum und Mondtermin bzw. Ostertermin bekannt sind
und wenn der fragliche Tag mit dem Buchstaben G tatsächlich auf einen Sonntag

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