Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 46
(PDF, 41 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0048
Zur Ergänzung des Ergebnisses über die Bedingtheit des dominus-Titels sollen
auch die Urkunden der anderen Freiburger Schreiber befragt werden. H. Nehlsen
widmete zwei einem Gelegenheitsschreiber zugewiesenen Urkunden besondere Aufmerksamkeit
, da in ihnen einige Freiburger Bürger als domini bezeichnet werden.
Der Abt von Stein a. Rh. als Aussteller der Urkunde, ungeklärte Provenienz bei der
einen Urkunde und der Schauplatz Vöhrenbach i. Schw., sowie das Siegel des
Bischofs von Konstanz in der andern, lassen erkennen, daß der Schreiber mit den
Freiburger Verhältnissen nicht vertraut war.33 In den übrigen Urkunden steht der
dominus-Titel dem Adel und der hohen Geistlichkeit zu. Für die Grafen von Freiburg
besteht keine feste Regel bei der Anwendung dieses Titels: entweder bleiben
sie, meistens als Aussteller von Urkunden, ohne diesen Titel, oder er steht vor dem
Namen, bzw. dem Grafentitel34 oder danach in Verbindung mit Freiburg.35 Daran
zeigt sich, daß diesem Titel i. a. kein unbedingtes Zeugnis für Herrschaftsrechte zukommt
. In einigen Fällen wird zwar durch dominus das Herrenrecht zum Ausdruck
gebracht, z. B. durch den Sohn des Grafen Konrad als Pleban der Pfarrkirche von
Freiburg,36 ebenso durch den Notar37 und durch die Ministeralien von Staufen für
die Zustimmung ihres Herrn.38 Die Bürger von Freiburg bezeichnen den Grafen
ebenfalls als ihren Herrn.39

Bei den sonst genannten Adeligen, wie den Herren von Üsenberg, steht der domi-
nus-Titel in entsprechender Weise teils vor, teils in Verbindung mit der beherrschten
Burg.40 Bischöfe und Äbte werden bald vor dem Namen, bald vor dem Titel als
domini bezeichnet.41 Hier handelt es sich wohl um eine Ehrenbezeichnung, die den
Distinktionszeichen bei hohen Geistlichen entsprechen dürfte.42 Was die in den Urkunden
genannten Freiburger Bürger betrifft, bestätigt sich im allgemeinen der in
den Urkunden Gottfrieds festgestellte Sachverhalt, d. h. der dominus-Titel bei den
hohen Herren schließt vor allem in den Zeugenlisten die Anwendung dieses Titels
auf die Bürger aus.43 Auch wenn ein Delegierter domini papae zur Beilegung eines
Streites anwesend ist, werden die Schiedsrichter aus Freiburger Geschlechtern nicht
in den Rang eines dominus erhoben.44 Aber trotz der Beteiligung des dominus genannten
Propstes von St. Gallen wird der Freiburger Ritter Colemann in seiner
Rolle als Schiedsrichter als dominus bezeichnet und ebenfalls in derselben Urkunde
die bei der Übergabe eines Geldbetrages beteiligten milites Hugo von Munzingen
und Hugo von Krozingen.45

Auch andere Ämter verhelfen zum dominus-Titel, so bei dem Zeugnis Waltheri
dapiferi de Riegol, Johannis dicto Kozze, plebani de Buchheim, und Waltheri scul-
teti de Endingen und wohl auch wegen seines Ansehens an erster Stelle Dietrici dicti
Snewlini, während dem innerhalb dieser Reihe stehenden Gerhard de Oeristeten,
civis in Freiburg, dieser Titel versagt wird.46 Die Inhaber eines Siegels Ludwig von
Munzingen und Gottfried von Krozingen47 sind ebenso domini wie die Brüder
Heinrich und Berthold von Biengen als Lehensleute des Abtes von Murbach.48 Ludwig
von Munzingen hatte bereits 1242 die Ritterwürde empfangen, und Gottfried
von Krozingen dürfte ein Nachfahre des 1220 genannten gleichnamigen Ritters
sein.48a Wenn aber der Graf von Freiburg ohne dominus-Titel eine Urkunde ausstellt
, sind die als Milites bezeichneten Heinrich Küchlin, Schultheiß, und die Angehörigen
von Freiburger Geschlechtern zugleich auch domini.49 Auch der Verkauf

46


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0048