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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 90
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0092
tritt, aber annehmen, daß er dank seiner Persönlichkeit und seines Ansehens als
Konstoffler zum Hohensteg aufgenommen wurde. Weiteres findet sich bei seinem
Sohn Philipp. Ebenso können Akten im Stadtarchiv Straßburg neuen Aufschluß
über die Familie bringen.49

Kindler50 führt als ältesten Sohn von Franz Hagen d.Ä. einen „Franz Hagen der
Jung" an, der mit unserem „Franz Hagen junioris" identisch ist. Er war 1484 an
der Heidelberger Universität immatrikuliert und gibt nach Kindler 1489, 1509 sein
Bürgerrecht in Straßburg auf, hat es aber zur Zeit der Privilegverleihung 1487
wieder besessen. Nach dem Tode seines Vaters kauft er es 1493 wieder. 1506 wird er
als armiger Argentarius, als Adliger Straßburgs, bezeichnet. Er heiratet 1487 Verena
von Muelnheim, seine Schwester wohl in Doppelhochzeit deren Bruder Walter von
Muelnheim, der damit auf unserer Liste als Schwager und Schwiegersohn nachzuweisen
ist, also eine klare Versippung mit denen von Muelnheim.

Der zweite Bruder, „Georg Hagen" auf unserer Liste, erscheint ebenda bei
Kindler mit dem Rufnamen „Jörg". Er tritt als Mönch 1491 in das Kloster
St. Arbogast ein. 1487 muß er, noch jung, wie Ciriak Hofman, aufgeführt worden
sein.

Auch „Philipp Hagen" findet sich auf der erwähnten Stammtafel von Kindler als
fünftes Kind von Franz Hagen d. Ä. von den dort aufgeführten sechs Nachkommen
. Philipp gibt 1508 sein Bürgerrecht auf, kauft es aber 1518 wieder. Er wird
1514 mit seinem ältesten Bruder Franz d. J. zur adligen Stubengesellschaft „vom
Hohensteg" (pöele noble de la Haute Montee) zunächst nicht zugelassen.51 Philipp
Hagen hatte 1514 ... wie ein auslendiger Edelmann im Constoffler auf oben
bestimmten offnen tanz tanzen wollen. Er wird auch hereingelassen, er tanzt ein-,
zweimal, da erscheint der Ritter Adam Zorn mit Anverwandten und hat Philipp
vor Fürsten, Grafen, Edelfrauen und Jungfrauen und allen Umstehenden zu tanzen
offenlich verpotten und ime gesagt, er solle sich Irer Geselschaft entäußern. Es ist
nicht ganz ersichtlich, ob Ritter Zorn namens der ganzen Gesellschaft oder mehr
aus persönlichen Gründen Philipp durch solches Unrecht gethan und allso am
seinem Adel und Herkommen geschwecht. Der von ihm gegen Ritter Zorn angestrengte
Prozeß dauerte zehn Jahre. Daraus genügten hier zur Orientierung diese
Auszüge aus einem Brief Philipps an den kaiserlichen Kammerrichter. Kaiser Maximilian
I. hat sich dann auch für ihn und seinen Bruder Franz verwandt. Sie wurden
1521 zum Constoffler zugelassen.52

Während nach Graf von Kageneck Thomas A. Brady52 erklärt, der Konflikt mit
Franz d. J. und Philipp Hagen sei auf dem Tanz durch Ritter Zorn dadurch enstan-
den, weil beide „uneingeladen" erschienen seien, berufen sich die Brüder Hagen
darauf, schon ihr Vater sei Konstoffler vom Hohensteg gewesen. Daraus geht auch
hervor, die männlichen Nachkommen eines Konstofflers waren nicht ohne weiteres
Mitglieder dieser Trinkstube, weil sie jeweils zu geloben hatten, weder Kaufmannschaft
noch Handwerk zu betreiben. Doch finden wir diese Bestimmung schon bei
Franz Hagen d.Ä. durchbrochen. Für die Entscheidung Maximilians dürfte diese
Klausel 1521 keine Rolle gespielt haben.

„Karl Hagen" ist bei der Stammtafel von Kindler nicht aufgeführt. Ob er, wie
„Anastagius Hagen", ein weiterer Bruder ist, muß offen bleiben. Beide könnten

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