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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 102
(PDF, 41 MB)
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ner möglichen Entstehung vor der Lautverschiebung im 8. Jahrhundert nach
Gustav Albiez für frühe Bergbautätigkeit. Dazu kommt dort der Fund einer römischen
Sigillatascherbe.5

Eine frühe Grube des Klosters St. Trudpert „im Teufelsgrund" um 950 haben
Kirchheimers Untersuchungen wahrscheinlich gemacht.6 Damit würde nach
Häuser7 Grundeigentümer-Bergbau noch vorliegen, den er bis ins 10. Jahrhundert
ansetzt. Leider hat das Kloster seine alten Urkunden beim Ungarneinfall, in Kriegswirren
und Bränden meist verloren.8

Weihnachten 1028 verleiht Konrad II. „für ewig" (in perpetuum tradimus) an
Ulrich, Bischof von Basel, für dessen Kirche „einige Silberadern und Gruben
(quondam venas et fossiones argenti)" in der Bertoldsbaar und im Breisgau und in
den Orten Moseberch, Lupercheimhaha, Cropach, Ober- und Unter-Steinebronnen
(Münstertal) und im Tal von Sulzberc (Sulzburg), Baden, Luxberc „was davon
Unser Recht betrifft" (quicquid inde nostrum jus contingit).9 Nach Häuser wäre
eine weitere Entwicklungsstufe im Bergrecht festzustellen,7 die Beleihung durch den
Kaiser, wodurch sein Reichsregal ausgehöhlt wird. Die Basler Beleihung von 1028
ist ein Schritt auf diesem Wege. Denn nun ist der Bischof Bergherr für diese
Gebiete. Bei Herrscherwechsel war man bemüht, diese Verleihung sich bestätigen
zu lassen, für Basel 1073 durch Heinrich IV. und 1131 durch Lothar.

Die Zähringer besaßen für ihr Gebiet das Bergrecht als Basler Lehen. Auf dem
Fürstentag 1233 wußten anscheinend der Alloderbe Egino von Freiburg und Markgraf
Hermann von Baden nichts von dieser Basler Verleihung oder sie bestritten sie.
Bischof Heinrich beweist seine Rechte mit den vorgelegten Kaiserurkunden. Diese
werden anerkannt. Wohl aus diplomatischen Gründen beleiht er dann den Grafen
von Freiburg damit, um Konflikte zu vermeiden.10

Die Bergrechte der Grafen von Freiburg gründen sich nach A. Schlageter einmal
auf die Basler Beleihung um 1233/34, zum anderen auf das Privileg König Heinrichs
von 1234, in dem auch das Wiesental erwähnt wird. Daraus leiten die Grafen
ihr Bergrecht selbst ab, ohne dort irgendwelche Rechte zu besitzen. Es ist nicht
uninteressant, daraus einige Begriffe zu erläutern.

Ein „Froneberg" war ein Grubenfeld von sieben Klaftern im Geviert, also rund
200 qm. Drei oder vier waren ein Handschlag.11

Im Berglehensbrief der Freiburger Grafen von 1309 werden zwei Männer, Klaus
Werner und Heinrich Storler, als Leiter des Unternehmens mit ihren Gesellen
genannt. Sie erhalten zum Erzabbau im Todtnauertal „am alten Tottenstein" drei
Fronberge und zahlen vom Erlös den 30. Pfennig. Dem Grafen gehören außerdem
zwei Isenin teil (Herrenkuxe), die kostenlos geliefert werden müssen. Ferner stehen
dem Bergherrn auch Abbrüche zu.

Dafür sorgen die Grafen nach altem Brauch für Weg und Steg bei der Zu- und
Abfahrt und für Wasser und Holz für die Gruben. Auch schützen sie die Froner
vor Gewalt und Unrecht als ze bergen sitte unnd gewonheit ist, als fere wir mugen,
also ein bedingter Schutz. Haben die Froner innerhalb dreier Tage und sechs
Wochen mit dem Bau (buwe) auf den drei Fronbergen nicht begonnen, so ist der
Lehensbrief nichtig. Entschuldbare Gründe sind Frost, Bannung (gehet), Fehde
(urluge), also höhere Gewalt oder von ander redelicher sache.n

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