Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 174
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0176
Daher sei anstatt einer einzigen einheitlichen Planung häufig mit Abweichungen
bzw. Aneinanderreihungen mehrerer Einzelplanungen zu rechnen, die durch die
längere Dauer des Ausbaus der Stadt verursacht worden seien. Auch habe man auf
bereits vorhandene Wege und Siedlungen bei der Neuanlage mehr Rücksicht genommen
, als bisher vermutet wurde. In Frage gestellt wurde auch die Verteilung
von Grundstücken einheitlicher Größe an die Neusiedler, da dies eine Schicht von
gleichvermögenden Ankömmlingen voraussetzen würde, was sehr unwahrscheinlich
sein würde. Vielmehr liegt die realistischere Annahme nahe, daß die in Freiburg
erstmals festgelegte Einheitsgröße der Hofstätten und die damit im Zusammenhang
stehende Zahlung einer einheitlichen „Grundsteuer44 an den Stadtherren nur als Berechnungseinheiten
anzusehen seien. Infolgedessen hätten also die Neubürger auch
Teile davon je nach ihrer Vermögenslage erhalten können, z. B. eine halbe normale
Hofstätte, aber auch zwei derartige Grundstücke.273

Das Problem ist in der Forschung heute umstritten. Es käme also darauf an, es
an einer Stadt ausschnittweise zu überprüfen. Dazu bietet sich nun der „Sparkas-
senblock" besonders an, da er zu den ältest besiedelten Bereichen der Freiburger
Altstadt gehören dürfte. Bereits der frühere Freiburger Stadtbaumeister E. Hamm,
der als erster die Theorie einer einheitlichen Grundstücksverteilung an Neubürger
für Freiburg vertreten hat, versuchte in einer freilich sehr summarischen Untersuchung
die ursprünglichen Grundstücksverhältnisse der Freiburger Innenstadt zu
rekonstruieren. Er hat dazu alle Häuserblöcke, darunter den von ihm mit der Ziffer
28 versehenen „Sparkassenblock", in seine Überlegungen einbezogen.28 Für diesen
Block 28 bestellt er fest, daß er an der Kaiser-Josef-Str. die erforderliche Breite von
zweimal 50 Fuß aufweise. Im westlichen Teil des „Sparkassenblocks" zwischen
Franziskanerstr. und Gauchstr. läge dann eine Längserstreckung von 100 Fuß vor,
so daß hier weitere nunmehr um 90 Grad gedrehte Hofstätten Platz gefunden
haben könnten. Da der „Sparkassenblock" allerdings zwischen den genannten
Straßen nach Westen schmaler wird, hat Hamm davon abgesehen, hier die von ihm
sonst angenommene Hofstätteneinteilung zu rekonstruieren. W. Klug, der die älteren
Ansichten und Vermessungspläne des „Sparkassenblocks" im folgenden vorgelegt
hat, hat an der gleichen Stelle die Maße überprüft. Er kommt dazu zu der Ansicht
, daß hier eine Aufteilung in gleich große Hofstätten tatsächlich ursprünglich
möglich gewesen sei.29 Natürlich dürfe man nicht mit einer bis auf den Zentimeter
genauen Vermessung rechnen. Dazu wäre aber darauf zu verweisen, daß die
Grundstückseinteilung in der Zeit, aus der genaue vermessungstechnische Unterlagen
vorliegen, sehr viel komplizierter war. Beispielsweise war gerade an der Front
zur Kaiser-Josef-Str., wo Hamm zwei in Ost-Westrichtung sich erstreckende Hofstätten
annahm, eine Aufteilung vorhanden, welche eine solche Annahme u. E.
nicht gestattet. Auch ist die Längserstreckung der an der Kaiser-Josef-Straße gelegenen
Hauskomplexe nach Westen ebenfalls recht eigenartig und entspricht den
vorauszusetzenden 100 Fuß nicht.30 Ferner bestand das 1516 neu errichtete Haus
zum Walfisch ursprünglich aus fünf kleineren Häusern, welche vermutlich im
Westen an eine heute nicht mehr vorhandene Querstraße grenzten. Außerdem sind
auch die heute als normale Hofstätten nach vorgeschriebenen Maß wirkenden
Grundstücke Franziskaner str. 5 und 9 ursprünglich aus jeweils zwei älteren Häu-

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