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schaftlichen Faktoren besonders auch Prestigegedanken eine Rolle gespielt haben.
Denn während seine Brüder Ernst-Friedrich in Durlach und Georg-Friedrich in
Sulzburg „Residenzorte städtischen Charakters" besaßen,45 fehlte Jacob für seine
Markgrafschaft Hachberg ein entsprechendes administratives Zentrum. Die Nähe
zur Feste Hachberg, die natürliche Lage Emmendingens, bereits am Ort ansässige
Verwaltungsvertreter, der gut florierende Markt und vielleicht auch die „Spuren früherer
Befestigung"46 werden Jacob zu Wahl Emmendingens bewogen haben.
Diese „Spuren", die sich wahrscheinlich auf eine Ummauerung Emmendingens
zur Zeit der Marktgründung nach 1418 beziehen, wurden von Jakob und seinen
Zeitgenossen allerdings als Indizien dafür mißverstanden, daß Emmendingen ehemals
„Stadt" gewesen sei. So wird im Protokoll der Stadtrechtsverleihung von 1590
das alt abgegangen Stattrecht vermerkt,47 und im Vorwort der Stadtordnung selbst
heißt es: . . . das Inn betrachtung dessen alles, auch das ermelter Fleckh Ementingen
, inmassen die alte gemäurwerkh und anders noch clärlich erweisen, hiebeuor
ein Statt gewesen, und solich glid und gelegenheit unnsers Fürstenthumbs der
Marggraueschaft Hachberg ist. . ,48 Folgerichtig lautet dann die erste Bestimmung
der Stadtordnung: Erstlich aber mainen, wollen, setzen und ordnen wir, das Bürgermeister
, Gericht und Rath zue Ementingen zue ehister und förderlichster gelegenheit
den Flecken mit Mauren, Graben, Thoren, Gassen, Brücken, Steeg und
Weegen und aller deren notwendigen Gebäu und zugehörden, Hütt und Wachten
wider zurichten, umbfahen, erhalten und handthaben . . . soll. Hier gibt wider den
Hinweis auf damals noch existierende Reste einer Mauer, konkretere Anhaltspunkte
finden sich jedoch nicht.
Der erste Punkt im Stadtbrief ist von grundsätzlicher Bedeutung für unsere
Fragestellung: die Mauer wird erstes und mit konstituierendes Element der Stadterhebung
. Mit diesem Faktum fügt sich jetzt auch die Stadt Emmendingen in das
Gesamtbild einer mittelalterlichen Stadt ein — wenn auch mit fast 400jähriger Verspätung
. Denn die Stadtbefestigung ist „das eigentlich entscheidende Merkmal des
Stadt-Seins im Mittelalter" 49 Im übrigen ist mit dem Stadtrecht für Emmendingen
streng genommen auch erst die Voraussetzung geschaffen, um die äußeren Merkmale
dieses Ortes und die Hintergründe seines Entstehens mit der Tradition und
den Möglichkeiten der mittelalterlichen Stadtentwicklung zu vergleichen.50 Doch
selbst ,mit dem Stadtbrief in der Hand* wird sich der dörfliche Charakter des
Ortes, der sich im Grunde bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhalten hat, immer
wieder durchsetzen.
Mit der in der Stadtordnung verbrieften Gewerbe- und Handelsfreiheit und der
Einführung eines eigenen Maß- und Gewichtssystems unterstrich Jacob III. noch
einmal seine Ambitionen, den Markt Emmendingen — begünstigt durch die Lage
an einem wichtigen Straßennetz — auch zum wirtschaftlichen Zentrum seiner Herrschaft
aufzubauen. Er ging bei diesen Überlegungen vermutlich sogar so weit, daß
er zur Sicherung der Stadt und seiner Residenz einen modernen Befestigungsplan in
Auftrag gab (s. unten S. 31 ff. und Abb. 16.)
Der plötzliche Tod Jacobs im August 159051 verhinderte jedoch dessen Realisierung
und beendete gleichzeitig die nur kurze politische Machtstellung Emmendingens
innerhalb der Markgrafschaft. Die Nachfolge Jacobs fiel an dessen jünge-
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