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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0026
lation der Hafnerei in das „Rondell" zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Leider gehen
die schriftlichen Quellen über eine nur ungefähre Ortsangabe nicht hinaus. Auch
fand sich keine Stelle, in der die eigentliche Mauersubstanz, ihre Struktur oder
Maßangaben beschrieben wären. Wir müssen deshalb noch einmal den Gemarkungsplan
des 18. Jahrhunderts zu Rate ziehen (Abb. 2). Eingeschlossen in den Bogen der
Bebauung ist dort auch das zu behandelnde Landvogteigelände. Dabei bildet die
Rückseite des „Schlosserhauses" gleichsam den westlichen äußeren Abschluß des
Stadtgefüges. Leider sind die „Rondelle" und andere auch seinerzeit noch sichtbare
Abschnitte der Stadtmauer in der Zeichnung nicht gesondert hervorgehoben. Wir
können jedoch von einem Verlauf der Mauer ausgehen in Verlängerung der östlichen
Langseite der ehemaligen Brauerei gegen Norden auf den Mühlenbach zu -
die Ideallinie der Strecke 8 — 7 (Abb. 3) oder in einem leichten Bogen bis zum Anschluß
an das Niederemmendinger Tor (Abb. 6) — in Entsprechung der auch
farblich unterschiedenen Bauanordnung auf den beiden Gemarkungsplänen (grün
für Garten, Wald und Äcker — rosa für bebaute Flächen). Auf die besondere Problematik
der Integration der ehemaligen Landvogtei (später „Schlosserhaus") in
diesen Bereich komme ich unten zu sprechen (s. S. 38 ff.).

Um unsere Aussage über den weiteren Verlauf der Stadtmauer nach Möglichkeit
auch durch den Bodenbefund „untermauern" zu können, wurden im Hof zwischen
dem „Schlosserhaus" und der ehemaligen Brauerei vier Suchgräben angelegt (Son-
dagen 5 — 8), in der Hoffnung den Mauerfuß bzw. dessen Reste quer zu schneiden
(Abb. 6). Zusammenfassend ist dabei folgendes Ergebnis festzuhalten: Die Suchgräben
wurden nach Möglichkeit bis zum Grundwasserspiegel ausgehoben, das war
in der Regel 2,40 m unter der Straßenoberfläche, gleich absolute 197 m über NN.
Dieses Niveau entspricht einer Tiefe von noch gut 0,50 m unterhalb der Fundamentunterkante
der Stadtmauer, die vorher beim „Rondell" freigelegt worden war
(Abb. 8), bei einem Gefälle von ca. 1,50 m zwischen der Hoffläche beim „Schlosserhaus
" und der entsprechend tieferen Feldseite hinter dem „Rondell". Es kam jedoch
in keinem der Suchgräben in dieser Tiefe ein Mauerzug zum Vorschein, auch
keine Spuren, die auf ein „ausgeraubtes" Fundament schließen ließen. Doch nur
vordergründig ist unserer Argumentation damit die Mauer „entzogen"; denn als
Erklärung für diesen negativen Befund kann man die „einschneidenden" Bauaktivitäten
und dichten Kanalisationssysteme des 19. Jahrhunderts und frühen 20. Jahrhunderts92
im Zusammenhang mit den Brauereierweiterungen und -Veränderungen
anführen.93 Zudem ist das gesamte Hofgelände offensichtlich angeschüttet oder
aufgefüllt worden; denn dichte Schutt- und Ausgleichsschichten als Störungen des
gewachsenen Bodens reichen z. T. bis knapp über den Grundwasserspiegel. Somit
kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Mauersockel in diesem Abschnitt gänzlich
abgetragen worden ist. „Nichterhaltung" bedeutet in diesem Fall nicht zwangsläufig
auch „Nichtexistenz" 94 Es ist nach den oben angestellten Überlegungen im
übrigen höchst unwahrscheinlich, daß die Stadtmauer innerhalb der untersuchten
Hof fläche einen anderen Verlauf nahm als den, den wir mit den Sondagen 5 — 8
abgedeckt hatten.

Als im August 1985 schließlich das „Schlosserhaus" abgerissen wurde — allein
die Fassade und die beiden Schmalseiten blieben „aus denkmalpflegerischen

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