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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0060
160 StadtAEm S. 243.

161 Ein anschauliches Beispiel für die entsprechende Ummauerung eines Gutshofes liefert das Hausbuch
des Wolf Helmhardt von Hohberg, Georgica Curiosa, Nürnberg 1687. Abgebildet bei U.Schüt
te, Architectura Civilis. 8. Gutshöfe und Ökonomiegebäude, in: Architekt und Ingenieur (wie Anm.
98) S. 221 ff., Nr. 168.

162 Jeweils im StadtAEm. s. hier auch Anm. 97.

163 S. hier Anm. 92 u. 93. In dem Feuerversicherungsbuch von 1843 ist als Gebäude a) des Wilhelm
Heinrich Stuck aufgenommen: Wohnhaus zweistöckig aus Stein mit Ziegeln und Balkenkeller . . .
In etwas mangelhaftem Zustand und steht seit ca. 200 Jahren. Damit ist offensichtlich das ehem.
Schlosser Wohnhaus gemeint. Die Datierung ist allerdings ein reiner Schätzwert von 1843, der nicht
wörtlich genommen werden darf, genausowenig wie die Festlegung auf 1760 nach dem Einschät
zungsverzeichnis von 1940 im Grundbuchamt Emmendingen.

164 Rosa Hagen (wie Anm. 71) S. 233, S. 236 beschreibt den Zustand des Anwesens von 1929 wie folgt:
„Schmerzlich packt es den Beschauer beim Betreten des Hofes des ehemaligen Schlosserschen An
wesens, zu welchem die Brücke führt. Formlose Baukolosse, deren Zwecke nicht ersichtlich sind,
stehen planlos ineinandergeschoben, und das Wohnhaus, in dem sich einst die bedeutendsten Män
ner Deutschlands, der Schweiz und des Elsasses sammelten, steht im dürftigsten Gewände. Regen
sich keine rettenden Hände?" (so geschehen 1985) . . . „Verläßt man das vom Graben her betretene
Chaos, welches Schlossers Musensitz zu verschlingen scheint, nach der anderen Seite, gelangt man
durch ein altes Gäßchen in die Lammstraße . . .". Zu Hagens Wirken um die Emmendinger Hei
matkunde s. W. Dehnert, Zur Geschichte des Städt. Heimatmuseums Emmendingen, Schau ins-
Land 103, 1984, S. 190.

165 Dokumentiert in den Grundbüchern der Stadt im StadtAEm.

166 GLA 399/713, ohne Datum und eigentlichen Bezug zum Text der Akte, die die Bewohnung des hie
sigen Burgvogteigebäudes (heute ehem. Markgräfl. Schloß) behandelt. Bei Schefold (wie Anm. 132)
S. 135, Nr. 22680. Die anderen „Risse"in der Akte betreffen das „Burgvogteigebäude".

167 Das Blattmaß beträgt insgesamt 31x33 cm, Länge der Grundrisse jeweils 32 cm, nicht coloriert.

168 Dem Plan von Güntsch (wie Anm. 92) ging voraus ein Grundriß und Aufrißplan der südlichen
Gebäudehälfte von 1909, im Staatsarchiv Freiburg, unter „Mittelbad. Brauereigesellschaft zum
Greifen AG, Umbau der Bureauräume" (wie Anm. 93). Den Zustand von 1914 zeigt eine Fotogra
phie des „Schlosserhauses" aus der Zeit um 1920, Ansicht von NO, in: Hagen (wie Anm. 71)
Abb. 9, danach hier Abb. 18.

169 So zeigte der gründliche Abriß des „Schlosserhauses". Unter dem Mittelbau stand noch der gewach
sene Boden an. Nach Auskunft der Bauleitung fanden sich in den Fundamenten keine eindeutigen
Spuren verschiedener Bauphasen. Holzmaterial aus dem unteren Fundamentbereich wird z. Zt. noch
dendrochronologisch untersucht. Im günstigsten Fall wäre damit ein terminus post quem für den
Baubeginn des Gebäudefundamentes gefunden.

170 Gothein (wie Anm. 155) S. 5ff. Daß sich Schlosser nicht nur einen Namen als Schwager j. W.
Goethes machte, bezeugen sein großes, wenn auch nicht immer wirkungsvolles Engagement für die
Belange der Bürgerschaft und die Wirkung seiner schriftstellerischen Tätigkeit auf die ,Stürmer und
Dränger' seiner Zeit. Vgl. die oft unkritischen und schwärmerischen Biographien zu Schlosser:
A. Nicolovius, J. G. Schlosser's Leben und literarisches Wirken (1844). C. Walbach, Johann G.
Schlosser und sein Anteil an den Vorarbeiten zum Fürstenbund (1923). E. Löwenthal, Johann
Georg Schlosser Seine religiöse Überzeugung und der Sturm und Drang (1935). Zur ,Schlosserzeit
' in Emmendingen s. Maurer II S. 102ff.

171 Gothein (wie Anm. 155) S. 9: „ . . . Schlosser richtete sich häuslich in Emmendingen ein. Da die
Verfassung des Amtshauses seinen und Cornelias Ansprüchen wenig genügte, kaufte er dies, um es
umzubauen, dem Staat ab; er hatte es auch bei seinem Weggang an einen Privatmann nur mit der
Verpflichtung, die nötigen Amtslokalitäten an den Staat zu vermieten, verkauft ..." (ohne
Quellenangabe). In gleichem Sinne äußerte sich auch der Zeitgenosse Schlossers J. W. Goethe einmal
: Meine Schwester mußte Schlosser folgen, freilich nicht in eine Residenz, wie sie gehofft hatte,
sondern an einen Ort, der ihr eine Einsamkeit, eine Einöde scheinen mußte; in eine Wohnung, zwar

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