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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0066
Normalschule schon eingeführt war, angeblich nicht bewährte. Eltern berichteten
nämlich, die neue Schreibart entfalte sich gezwungen, sie führe nicht zur erstrebten
Kurrentschrift hin, sondern von ihr weg; das entstandene Satzbild habe was Unleserliches
an sich; die Kinder nähmen von dem so Erlernten eine schwere, langsame
Hand mit ins Leben, sie seien dann gezwungen, neuerdings eine ganz andere
Schreibart mit besonderer Mühe sich anzugewöhnen.

Der St. Galler Statthalter wertete die Regierungsverordnung im Sinne der Gemeinde
. Er würdigte sie als bedeutsamen Erlaß, wies aber gleichzeitig auf mögliche
Fehleinschätzungen bei der Anwendung des Lehrverfahrens im Bereich des Schreibunterrichts
,9 der Buchstabenmethode10 und der Rechenkunst hin. Um nicht mißverstanden
zu werden, versah er seine Ausstellungen mit dem Vermerk: Ich erkläre
mich weder für die alte, noch für die neue Lehrart. Indem ich mir von der letzteren
noch keinen hinlänglichen Begriff habe machen können, sondern in zuversichtlicher
Hoffnung, daß die Früchte der so heilsamen Absicht in vollstem Maße erfüllt
werden, will ich nicht ermangeln, alles Mögliche dazu beizutragen, wozu mich die
hohen Befehle anweisen.

Lehrer Augustin Schüler

Im Juli 1777 stand die Normalschule in Ebringen. Sie war zwar noch nicht nach
Vorschrift der allgemeinen Schulordnung eingerichtet, aber sie durfte sich doch
schon vieler Verbesserungen nach Kräften erfreuen. Ein neuer „Schulhalter", der
31jährige Augustin Schüler,11 gab sich reichlich Mühe, die Kinder gut zu unterrichten
und in die neue Lehrart einzudringen. Die Gemeindebehörde, das Pfarramt und
die Ortsherrschaft hatten ihn mit der wichtigen Aufgabe betraut, obwohl er noch
nicht zum Trivial-, geschweige zum Normalschullehrer ausgebildet worden war. Sie
hielten ihn für befähigt, dieses Amt auszuüben. Gehemmt wurde sein Bemühen
durch mangelnde Unterstützung von Seiten einiger Eltern, die ihre Kinder zeitweise
vom Unterricht fernhielten,12 und durch das Unvermögen der Gemeinde, die notwendigen
Schulbücher zu beschaffen.13

Die Stelle des Normalschullehrers war dem Trivialschullehrer Franz Carl Zimmermann
angeboten worden. Er hatte sie aber starken Alters halber ausgeschlagen
mit dem Vorbehalt, daß er den Sigristendienst weiterhin versehen dürfe und daß
sein Nachfolger im Schuldienst ihm zusichere, ihm, soviel es ohne Abbruch der
Schulordnung beschehen mag, in Aufrüstung der Altäre und Unterhaltung des Kirchendienstes
an Händen zu gehen und verhilf lieh zu sein.

Am 28. August 1777 erging von der Regierung in Freiburg an den Ebringer Statthalter
die erneute Aufforderung, den neuen Schulhalter zur Erlernung der Triviallehrart
und sohiniger Prüfung nach Freiburg zu schicken. Nach Ablauf von fünf
Wochen wurde die Gemeinde verpflichtet, ihn auch in der Normalschule ausbilden
zu lassen. Dann erst sei sie befugt, ihn als künftigen Lehrer anzunehmen und ihn zu
verpflichten, die Jugend in guter Zucht und Ordnung sowohl in der Kirche als auch
außerhalb derselben zu erhalten und sie nach Gutbefinden allemal ihrem Verbrechen
gemäß abzustrafen, wozu ihm auf erforderlichen Fall von Seiten des Herrn
Pfarrers sowohl als auch von der Herrschaft selbst alle Hilfe geleistet werden solle.

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