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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0067
Als Schüler Ende Dezember nach Beendigung des Lehrgangs in seinen Heimatort
zurückgekehrt war, wurde seine Anstellung vertraglich geregelt und ihm einschließlich
der aus der Pfarrer Müllerschen Stiftung zu entnehmenden 25 Gulden eine
Jahresbesoldung von 140 Gulden zugesichert.

Nach 29jähriger Tätigkeit im Dienste der Jugend starb Schüler am 2. Januar
1806. Die Gemeinde rühmte ihn in einem Nachruf als einen außerordentlich guten,
leidendlichen Bürger und Lehrer. Auf die Übernahme des Sigristendienstes, der
ziemlich viel einfließen läßt, den Schüler nach dem Tode Zimmermanns mitübernehmen
wollte, hatte er vergeblich gewartet, denn der Mesner überlebte ihn um
zwei Jahre.

Lehrer Franz Joseph Zimmermann

Obschon Franz Carl Zimmermann als Sigrist von der Kirche gut besoldet wurde -
seine Bezüge betrugen rund 100 Gulden — war ihm, als er im Jahre 1778 vom
Schuldienst zurücktrat, die Vertröstung gegeben worden, daß man bei Erledigung
des Schul- und Sigristendienstes auf seine Söhne, wenn einer sich dahin tauglich
gemacht und darum nachgesucht haben wird, diesbezüglichen Bedacht nehmen
würde.

Für den Schuldienst geeignet war nach Ansicht der Schulbehörde Zimmermanns
Sohn Franz Joseph. Sie verwies ihn als Schulgehilfen an die Ebringer Schule und
verlieh ihm nach Augustin Schülers Tod dessen planmäßige Stelle im Einverständnis
mit dem Pfarrer, der ihm die Zufriedenheit für sein stellvertretendes Wirken
während der letzten Tage seines bejahrten Vaters ausgesprochen hatte.

Franz Joseph Zimmermann erfreute sich ebenfalls der Mitarbeit von Schulgehilfen
. Im März 1823 wurde ihm als Unterpräzeptor Johann Friedrich, Schulkandidat
von Bräunlingen, zugewiesen. Die mit der Stelle verbundene Jahresvergütung von
66 Gulden war aber der Leistung eines Lehrers, der 104 Kinder zu unterrichten
hatte, nicht angemessen. Auch konnte für diesen Betrag weder der Hauptlehrer
seinen Mitarbeiter in die Wohnung aufnehmen und ihn verpflegen, noch der Unterlehrer
sich in einer Gastwirtschaft etablieren. Die Gemeinde stellte daher beim Amt
den Antrag auf Gewährung eines Staatszuschusses aus den zur Unterstützung für
Lehrer vorgesehenen Geldern. Sie wurde mit ihrem Gesuch aber abgewiesen und
aufgefordert, dem Schulgehilfen — die Stelle Friedrichs war mittlerweile mit dem
Bollschweiler Schulkandidaten Johann Baptist Tritschler besetzt worden — eine
jährliche Vergütung von 110 Gulden zu gewähren. Die Begründung der Kreisregierung
lautete: Wir können auf die bedrängte Lage der Gemeinde in diesem Falle
keine Rücksicht nehmen, weil der Schulunterricht nur dann mit Eifer und Fleiß gehalten
werden kann, wenn der Lehrer geschützt ist vor drückenden Nahrungssorgen
und keinen Mangel an den unentbehrlichsten Lebensbedürfnissen leidet.
Schließlich fand auch die Gemeinde die Lösung billig, gerecht und notwendig. Sie
erklärte sich sogar bereit, dem Lehrer zusätzlich noch ein Klafter Buchenholz zukommen
zu lassen.

Im Jahre 1826 wurde in einer Sitzung des Ortsschulrats Tritschlers Nachfolger,
der Pfaffenweiler Schulkandidat Joseph Mutz, seinem Hauptlehrer gegenüberge-

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